Kein Visum für Putins Gegner

Innenministerin Faeser verspricht verfolgten Russen Schutz in Deutschland, die Hürden fürs Visum sind hoch

von Friedrich Schmidt und Markus Wehner
Ohne Visum
Kein Visum? Für Russen gibt es auf dem Weg nach Deutschland neue Mauern.

Nach dem zweiten Verhör binnen weniger Tage wusste Wadim Kobsew, dass er Russland verlassen musste. Er ist 25 Jahre alt und stammt aus dem südwestrussischen Rostow am Don. Dort hat er sich jahrelang für Alexei Nawalny engagiert, Präsident Wladimir Putins wichtigsten Gegner, für freie Wahlen, gegen Korruption. Vier Arreststrafen zwischen vier und 13 Tagen hatte Kobsew in den vergangenen Jahren absitzen müssen, wegen „Ordnungswidrigkeiten“. Im Herbst 2019 war er zudem in den Mahlstrom von Strafverfahren gegen Nawalnys Stiftung zum Kampf gegen Korruption und die Vertretungen in ganz Russland geraten.

Menschenrechtler werten das Vorgehen gegen Nawalny und seine Mitstreiter als politische Verfolgung, auch die Bundesregierung verurteilt es regelmäßig scharf. Kobsew erlebte Razzien, Kontosperren, Verhöre und, so schildert er es, Drohungen, ihn wie Nawalny und andere Mitstreiter zu jahrelanger Lagerhaft zu verurteilen, zu foltern oder zu töten. In einer Vorladung des Rostower Ermittlungskomitees vom 21. März dieses Jahres, das der FAZ vorliegt, steht, was Kobsew alles vorgeworfen wird, unter anderem die Gründung einer „extremistischen Vereinigung“ und Geldwäsche: Dieser gegen Nawalnys Mitstreiter aufgebotene Tatbestandskatalog bedeutet für die Betroffenen die Aussicht auf jahrelange Lagerhaft.

„Mir wurde klar, dass ich ins Gefängnis komme“, sagt Kobsew im Gespräch aus der Ein-Zimmer-Wohnung am Rande der georgischen Hauptstadt Tiflis, in der er mit seiner Frau untergekommen ist. „Geben Sie zu, dass Sie extremistisch tätig gewesen sind und die Verfassungsordnung untergraben haben?“, sei er im Ermittlungskomitee gefragt worden. „Wir hatten keinen Plan, wir sind einfach geflohen“, sagt Kobsew.

Über Armenien nach Georgien

In der EU wird darüber gestritten, ob Russen in ihren Mitgliedsländern Urlaub machen dürfen, ob überhaupt an sie weiter Visa vergeben werden sollen, solange Russen jeden Tag Ukrainer töten. Kobsew und seine Frau brachten nicht einmal die erste Voraussetzung für ein Visum mit: Wie sieben von zehn Russen verfügten sie nicht über Auslandsreisepässe.

Kaum hatten die beiden welche beantragt und erhalten, reisten sie über Armenien nach Georgien aus; Direktflüge in das Land, das mit Moskau im Streit über die russisch besetzten Gebiete Abchasien und Südossetien sowie einen erklärten Westkurs über Kreuz liegt, gibt es schon länger nicht mehr. Nach Armenien wie nach Georgien dürfen Russen visumfrei einreisen. Zehntausende sind nach Russlands Überfall auf die Ukraine Ende Februar diesen Weg gegangen.

Georgien ist für Kobsew keine Dauerlösung, er darf als Tourist nur bis zu ein Jahr im Land bleiben, Arbeit ist schwer zu bekommen. Zudem häufen sich Fälle, in denen russische Oppositionelle und unabhängige Journalisten an der Grenze abgewiesen werden. Aus Rücksicht auf Moskau, vermuten viele.

Kobsew hoffte auf Deutschland, beantragte bei der Botschaft in Tiflis ein humanitäres Visum. Solche Visa werden auf Grundlage des Artikels 22 des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Er lautet: „Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.“

Diese sei zu erteilen, wenn das Bundesinnenministerium (BMI) „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat“. Früher wurden solche sehr selten ausgestellt, auf Vorschlag des Auswärtigen Amts erteilte das BMI sie in etwa ein bis zwei Fällen im Monat.

Das erste Mal wich Berlin vor zwei Jahren von dieser Praxis ab, als zahlreiche Oppositionelle in Belarus durch das Minsker Regime bedroht waren. Damals wurden allerdings weniger als 100 Personen aufgenommen.

Misserfolg trotz 200 Seiten Belege

Vielleicht hätte Wadim Kobsew skeptisch sein müssen. Aber wer im Ukrainekrieg, wie er es tat, Aussagen wie die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verfolgte, konnte ein ganz anderes Bild gewinnen. „Wir bieten Russinnen und Russen, die verfolgt und bedroht werden, in Deutschland Schutz“, twitterte die Sozialdemokratin etwa Ende Mai. „Wir in Deutschland“ hätten „für die schnelle und unbürokratische Aufnahme“ dieser Menschen „nun ein tragfähiges Verfahren geschaffen. Damit erleichtern wir die Einreise und beschleunigen die Visum-Verfahren deutlich.“

Im russischsprachigen Dienst der Deutschen Welle las Kobsew in einem Artikel, der vielen regimekritischen Russen Hoffnung machte, Details: Ein BMI-Sprecher nannte etliche Kategorien von Russen, die Deutschland aufzunehmen bereit sei, so Anwälte von Dissidenten, Journalisten, Vertreter der außerparlamentarischen Opposition. Anträge könne man aus jedem Land stellen, auch beispielsweise aus Armenien oder Georgien.

Tatsächlich hat das Auswärtige Amt die Praxis, dass humanitäre Visa immer im Land des Antragstellers beantragt werden müssen, in diesem Fall in Russland, aufgehoben: Grundsätzlich ist es also möglich, etwa in Georgien ein humanitäres Visum in deutschen Vertretungen zu erhalten.

Kobsew reichte der Botschaft rund 200 Seiten russische Justizdokumente ein, um seine Verfolgung zu belegen. Der nächste Schritt zum Visum wäre ein Gespräch in der Botschaft gewesen. Doch er wurde nicht eingeladen.

In der Ablehnung las er auf Englisch, die Schwelle für ein humanitäres Visum sei „sehr hoch“ und solche Visa könnten „nur in sehr wenigen Fällen gewährt werden“. Auch könne in Kobsews Fall „im Vergleich zu anderen Fällen keine schwere politische Verfolgung festgestellt werden“. Zudem sei Georgien „ein relativ sicheres Land“.

Wortgleiche Absagen

Kobsew kennt zwar zwei Russinnen, deren Anträge auf humanitäre Visa für Deutschland aus Georgien Erfolg hatten. Doch mehrere seiner Bekannten erhielten trotz üppiger Belege für ihre Strafverfolgung in Russland Absagen, wortgleich, mit denselben englischen Satzbausteinen. So erging es Alexandr Surinow, früher stellvertretender Leiter von Nawalnys Vertretung im nordwestrussischen Murmansk, und Sergei Griwko, der die Rostower Vertretung leitete und mit Kobsew zusammenarbeitete; ihre Dokumente und die Absagen liegen der FAZ vor. Griwko, der mit Frau und zwei kleinen Kindern in Tiflis festsitzt, fragt sich, warum die deutsche Regierung Unterstützung für politische Aktivisten aus Russland verspricht, aber den Worten kaum Taten folgen lässt. Das sei scheinheilig und wirke wie Hohn.

Immer wieder ist zu hören, man müsse für ein humanitäres Visum eine Verbindung nach Deutschland nachweisen. Doch unterscheiden sich die Aussagen dazu. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es zur FAZ, „maßgeblich“ sei, „dass eine individuelle Gefährdung aufgrund der Tätigkeit oder des Einsatzes gegen den Krieg beziehungsweise für die Demokratie sowie ein Bezug zur Bundesrepublik Deutschland glaubhaft gemacht wird“. Dagegen war von einem solchen Bezug bei Ministerin Faeser sowie in den Absagen, die Kobsew und seine Bekannten erhielten, keine Rede.

Kein Anspruch auf Aufnahme

Aus dem BMI heißt es gegenüber der FAZ, dass die Verbindung nach Deutschland für die Vergabe eines humanitären Visums eine Rolle spiele, aber nicht die Voraussetzung dafür sei. Entscheidend sei die Schutzbedürftigkeit; doch gebe es keine Notwendigkeit, jemandem ein humanitäres Visum zu gewähren, wenn er sich in einem sicheren anderen Staat aufhalte und auch ein Bezug zu Deutschland fehle. Einen Anspruch, Schutz in Deutschland zu finden, gebe es für gefährdete Russen nicht, ebenso wenig wie eine Verpflichtung, sie aufzunehmen.

Aber was macht dann das „tragfähige Verfahren“ für verfolgte Russen aus, mit dem Faeser Hoffnung säte? Nach Angaben des BMI besteht es darin, dass humanitäre Visa in höherer Zahl ausgegeben werden als zuvor. Doch hält sich auch die Zahl der humanitären Visa, die bisher an Russen vergeben wurden, in Grenzen: So wurden seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine nur 73 humanitäre Visa ausgegeben, wie Faesers Haus mitteilt. Man habe aber in 241 Fällen die Aufnahme bewilligt.

Die Differenz erklärt sich nach Angaben des BMI daraus, dass manche Antragsteller den Weg in die Deutsche Botschaft in Moskau oder das Generalkonsulat in Sankt Petersburg noch nicht geschafft hätten oder dass sie abwarteten, ob ihre persönliche Situation sich weiter verschlimmere, bevor sie nach Deutschland übersiedeln.

Weitaus mehr Russen sind nach dem Überfall auf die Ukraine mit „Touristenvisa“ nach Deutschland gekommen. Für viele Russen ist ein solches die einzige Möglichkeit, in den Schengen-Raum einzureisen. Darauf hat die Bundesregierung hingewiesen und sich gegen die Vorstöße anderer EU-Staaten gewandt, voran der baltischen Staaten, im Krieg russische Touristen nicht mehr einreisen zu lassen.

Kippt die EU die Visa-Vergabe ganz?

An diesem Dienstag und Mittwoch diskutierten die EU-Außenminister in Prag über solche Forderungen. Formal handelt es sich bei dem „Touristenvisum“ um Einreiseerlaubnisse in den Schengen-Raum, die einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ermöglichen. Solche Visa können mit unterschiedlichen Begründungen erteilt werden. Für touristische Zwecke sind unter anderem eine Reisekrankenversicherung und Erklärungen über den Kontostand vorzulegen. Für die russische Propaganda ist schon die Diskussion über „Einreiseverbote“ für Russen ein willkommener Anlass, dem Westen abermals „Russophobie“ vorzuwerfen: Euch will im Westen niemand, ist die Botschaft.

Nach Angaben des BMI waren unter den Russen, die nach dem Überfall mit Schengen-Visa nach Deutschland kamen, knapp 500 Personen, die sich als gefährdet oder bedroht ansehen. Nach 90 Tagen haben diese Russen, die faktisch, aber nicht rechtlich Flüchtlinge sind, ein Problem, weil sie eigentlich ausreisen müssten.

Manchen gelang es, ein anderes Visum zu erhalten. So dem Aktivisten Arschak Makitschjan, der sich unter den landestypischen Gefahren in Russland für Umwelt- und Klimaschutz, Frauenrechte und Frieden einsetzte. Die FAZ berichtete über seinen Fall Anfang Juni, wenige Tage vor dem Ablauf von Makitschjans 90-Tage-Frist. Aufgrund eines Stipendiums erhielt er dann einen Aufenthaltstitel.

Seiner ebenfalls mit „Touristenvisum“ nach Deutschland gekommenen Frau gelang es, eine Verlängerung der bei der Ankunft festgelegten Ausreisefrist zu erwirken. Das wurde in Berlin handschriftlich auf ihrer Grenzübertrittsbescheinigung vermerkt, „auf Antrag“, wie darauf auch zu lesen ist. Eine einheitliche Praxis gibt es in dieser Frage nicht.

Deshalb sorgen sich russische Regimegegner, die nicht in ihre Heimat zurückkönnen, denen es aber nicht geglückt ist, rechtzeitig ihren Aufenthalt etwa in Deutschland anderweitig zu legalisieren: Theoretisch können sie abgeschoben werden. Zudem haben viele finanzielle Probleme: Legal arbeiten dürfen sie nicht, ihre Bankkarten funktionieren nicht mehr, ihre Ersparnisse gehen zur Neige.

Offen steht es den bedrohten Russen, Asyl zu beantragen. Doch das Verfahren ist in der Regel langwierig und mit vielen Auflagen verbunden, unter anderem gibt es keine Erlaubnis zu arbeiten. Für einen Teil der sich bedroht fühlenden Russen wird es zudem schwierig sein, eine manifeste politische Verfolgung zu dokumentieren. Die Zahl der Asylbewerber aus Russland, es sind vor allem Personen aus Tschetschenien und dem Nordkaukasus, hat sich in den vergangenen Monaten nach Angaben des BMI nicht wesentlich erhöht.

Eine bundeseinheitliche Regelung, wie sie in Deutschland bleiben können, gibt es für die mit Schengen-Visum eingereisten bedrohten Russen nicht. Das BMI weist darauf hin, dass, wer mit einem solch zeitlich begrenzten Visum einreist, eben kein Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt hat. Um ein humanitäres Visum zu beantragen, müssten die etwa als „Touristen“ eingereisten Regimegegner eigentlich wieder ausreisen.

Abhängig vom Ausländeramt

Die Bundesregierung ist sich dessen bewusst. Das BMI weist auf Artikel 5 des Aufenthaltsgesetzes hin, der im zweiten Absatz darauf festlegt, dass von einer Einreise mit dem erforderlichen Visum abgesehen werden kann, wenn es „aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen“. Man habe sich mit dem Auswärtigen Amt darauf verständigt, dass diese Unzumutbarkeit im Sinne einer Härtefallregelung angewendet werden soll. Das würde verfolgten Russen ermöglichen, einen humanitären Aufenthaltstitel zu bekommen, ohne Deutschland verlassen zu müssen.

Allerdings hat das BMI diesen „Anwendungshinweis“ den Ländern nur mündlich kommuniziert. Letztlich bleibt es also den 6500 Ausländerbehörden der Länder überlassen, wie sie mit einzelnen Fällen umgehen. Ein bundesweites Aufnahmeprogramm, wie man es im Fall von Afghanistan oder Syrien erwägt, sei für russische Oppositionelle nicht denkbar, heißt es, schon allein deshalb, weil die Voraussetzungen fehlten, von Russland aus die Aufnahme zu organisieren.

In seiner kargen Wohnung in Tiflis setzt Wadim Kobsew seine Hoffnung jetzt auf einen deutschen Anwalt, den er von schwindenden Ersparnissen bezahlt, um vielleicht noch an ein humanitäres Visum für Deutschland zu kommen. Von dem Berliner Verein „Solidarus“, der die russische Zivilgesellschaft unterstützt, hat er sich ein Schreiben ausstellen lassen, laut dem er in Deutschland in ein Integrationsprojekt für russische Flüchtlinge aufgenommen würde.

Dieser Beitrag ist ursprünglich am 28.8.2022 erschienen in: Frankfurter Allgemeine Zeitung / Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv.

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