Begehrte Krim

Sogar Joseph Beuys landete auf der Halbinsel, wenn auch unfreiwillig, 2014 hat Putin sie annektiert – mit welchem Recht?

Moskaus wichtigster Hafen: die russische Flotte 1846 vor Sewastopol, festgehalten vom russischen Maler Iwan Aiwasowski

Gehört die Krim zu Russland? Wladimir Putin meint: Ja. Schon immer. Chruschtschow habe die Krim der Sowjetrepublik Ukraine 1954 übergeben wie ein „Sack Kartoffeln“. Deshalb sorgte er im März 2014 für die „Rückholung“. Kerstin S. Jobst schließt ihre „Geschichte der Krim“ nach mehr als 300 Seiten mit einen Zitat des Osteuropa- und Eurasienwissenschaftlers Uwe Halbach: „In Wirklichkeit gehört diese Region so selbstverständlich zu Russland wie Algerien zu Frankreich gehört hat – nämlich kolonialgeschichtlich.“

Was Jobst über die Entwicklung der Krim gesammelt hat und in ihrer umfassenden Monografie präsentiert, schafft Klarheit. Erste Feststellung: Auf der Krim waren über die Jahrtausende viele Völkerschaften beheimatet. Anspruch auf die Halbinsel meldeten ebenso viele an, einschließlich die Nationalsozialisten, die 1941 ein Gotenland herbeifabulierten. Joseph Beuys wurde während des Angriffs in einem Sturzkampfflugzeug (Stuka) abgeschossen und von Krimtataren gerettet, die seine Wunden mit Filz, Fett und Honig geheilt haben sollen.

Kerstin S. Jobst

Geschichte der Krim

Iphigenie und Putin auf Tauris

 

de Gruyter
384 Seiten
Hardcover
39,95 Euro
ISBN 978-3-11051808-5
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Lang bevor Beuys auf der Krim landete, waren dort Skythen unterwegs, verdrängt im vierten Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung von den zur iranischen Sprachfamilie gehörenden Nomaden der Sarmaten. Griechen, Goten und Hunnen meldeten im Lauf der wechselvollen Geschichte der Krim Ansprüche an, Mongolen bzw. Tataren stürmten herbei, Byzantiner, Römer, Venezier und Genueser mischten sich (hin)ein, die Osmanen nahmen Einfluss, auch Litauen und schließlich die Kiewer Rus. Kaufleute machten sich breit, Khane regierten unter Aufsicht von Sultanen, Kaiser und schließlich Zaren warfen begehrliche Blicke auf die Halbinsel.

1783 wird die Krim russisch

Wegen wiederholter Aufstände und Unruhen war die Krim für Katharina II.  Krim-Beauftragten, Fürst Grigori A. Potemkin, „eine Warze auf der Nase“, die zu beseitigen war, „plötzlich wäre die Lage an den Grenzen wunderbar“. Eine Krim ohne Tataren wäre „so viel besser“. Zunächst versuchte die Zarin durch eine Kolonisierung mit slawischen und griechischen Siedlern und unter Protektion eines prorussischen Khans (Sahin Giray), den formal unabhängige Krim-Staat, eingequetscht zwischen dem russischen und dem osmanischen Reich, enger an sich zu binden.

Erst 1783, nach mehreren Kriegen gegen die Osmanen, entschied sie sich für Annexion. Endlich war der Zugang zum Schwarzen Meer gesichert, der Störfaktor beseitigt. Mehrere zehntausend Tataren und Osmanen verließen die Krim. Der Störfaktor, als der der Krim-Staat der unzuverlässigen muslimischen Tataren gesehen wurde, war beseitigt.

Bis dahin hatten auf der Krim seit Urzeiten allerlei Ethnien, Kulturen, Religionen nebeneinanderher gelebt, sich vermischt, Menschen allerlei Zungen, ein babylonisches Sprachgewirr. Jegliche Versuche, durch Ausgrabungen zu belegen, dass die Krim seit dem 3. Jahrhundert durchgängig von Christentum und Slawen geprägter Ort sei, brachte Resultate, die „eher unbefriedigend“ (Jobst) waren. Auch Versuche orthodoxer Kreise, die Kirche auf der Krim durch Neubauten zu stärken, brachten wenig Erfolg.

Die Krim, stellt Jobst deshalb fest, sei ein „polyethischer Transit- und Siedlungsraum“ gewesen. Sie entziehe sich „auch heute noch jedem exklusiven nationalen Besitzanspruch“. Die ethnischen Säuberungen des 20. Jahrhunderts könnten daran nichts ändern. Als da waren: Stalin ließ die Krimtataren von 1936 an und besonders 1944 massenhaft nach Asien deportieren, Zehntausende kamen ums Leben.

Chruschtschows Schenkung

Die „Schenkung“ der Krim, damals Oblast der Russischen Sowjetrepublik, an die Ukrainische Sowjetrepublik im Jahr 1954 durch Chruschtschow ist für Jobst eine sogenannte. Sie erkennt eine politische Absicht dahinter, weil sie im Rahmen von Feiern des 300. Jahrestags der Übereinkunft von Perejslav 1654 erfolgte. Für Moskau ist das die „Taufe der Rus“. Die russische Historiografie will darin die Wiedervereinigung zwischen Groß- und Kleinrussen während der Kiewer Rus sehen und dadurch historische Kontinuität reklamieren. Für die Ukraine ist diese Übereinkunft von ukrainischen Kosaken mit dem „sanftmütigsten“ Zaren Alexej Michailowitsch lediglich eine pragmatische Verbindung gegen den polnischen König.

Jobst führt eine Reihe weiterer Gründe für die „Schenkung“ an, merkt aber an, „dass die schöne Krim für Russinnen und Russen jemals Ausland werden würde, war weder 1954 noch in den Dekaden danach denkbar“. In besonderem Maß gilt das für Sewastopol, das aus russischer Sicht „als Stadt föderalen Ranges stets russisch und niemals ukrainisch gewesen“ sei – und russische „Heldenstadt“ wegen des Widerstands gegen die Türken und ihre Alliierten im Krim-Krieg 1854/55 sowie gegen die Nationalsozialisten.

Mit Auflösung der Sowjetunion drohte das Unmögliche: Die Krim nicht mehr russisch? 90 Prozent der Ukrainer bestätigten Anfang Dezember 1991 die Unabhängigkeitserklärung vom 24. August, auch 54 Prozent der Bewohner der Krim stimmten für die Loslösung.

Dass die Ukraine sich in der Folge gen Westen orientierte, stieß allerdings auf der Krim auf Missfallen. Auch die „GroßrussInnen“ richteten ihr Augenmerk nun auf die Krim – nicht nur wegen der Schwarzmeerflotte. Schließlich lebten dort Russinnen und Russen. Die 2010 von Präsident Medwedew verabschiedete „Militärdoktrin 2020“ erweiterte den Einsatzbereich der Streitkräfte ins „nahe Ausland“, die Staaten im ehemaligen sowjetrussischen Einflussbereich, wo Russen oder russophone Menschen leben und sich von der Mehrheitsbevölkerung bedroht fühlen.

Die Annexion

Jobst schildert das Geschehen im Jahr 2014 und die Annexion klar und faktenreich. Zusammengefasst: Nach den Olympischen Spielen in Sotschi schickte Putin seine „grünen Männchen“ – Militärs und Spezialeinheiten, die strategische Objekte besetzten. Das Parlament erklärte Sergej Aksenow zum Präsidenten, „was nicht in deren Befugnis lag“, wie Jobst anmerkt. Der rief Moskau um Hilfe zum „Schutz vor gewaltbereiten ukrainischen Nationalisten und Extremisten“, und Moskau gewährte diese „Hilfe“ – „in bewährter sowjetischer Manier (u.a. Ungarn 1956, ČSSR 1968, Afghanistan 1979)“, so Jobst. Und schließlich stimmte die Bevölkerung für Unabhängigkeit von der Ukraine und Aufnahme in die Russländische Föderation, in einem Referendum, das „nicht mit der immer noch geltenden ukrainischen Verfassung in Einklang“ stand. Am 18. März unterzeichneten Putin und Vertreter der „illegitimen Krim-Regierung“ einen entsprechenden Vertrag.

Putin sprach danach von „Wiedervereinigung“, der „Sack Kartoffeln“ war wieder in russischem Besitz. Jobst dagegen spricht im Namen der Welt von „Annexion“. Sie war ein Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen. Artikel 2, Nr. 4 besagt: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Drohung oder Anwendung von Gewalt.“

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