Russische Opposition

Wie das Regime das Volk einschüchtert

Die Willkür von Russlands Machtapparat hat System, scheinbar wahllos wird geprügelt und verhaftet

von Alexander Estis
Gefangen vom Regime
Das russische Regime schürt ein Klima der Angst: Wo demonstriert wird, ja wo auch nur demonstriert werden könnte, so die Botschaft, sollte man sich am besten nicht einmal blicken lassen.

Vor fast zehn Jahren wussten die russischen Staatsmedien von einem unerhörten Ereignis zu berichten: In Moskau hatte ein Sondereinsatzkommando die Wohnung einer als Wahrsagerin und Hellseherin praktizierenden Hexe gestürmt – nicht etwa, weil die russischen Behörden militant gegen Obskurantismus vorzugehen beschlossen hätten, nein: Die Hexe, so lautete die Anklage, habe eine ältere Dame mit einem furchtbaren Bann belegt, worauf diese zusammengebrochen und ins Krankenhaus eingeliefert worden sei.

Es bleibt nebulös, wer in diesem Szenario tatsächlich mit den finsteren Mächten im Bunde stand: die Hexe, die vermutlich am wenigsten daran geglaubt hatte, dass ihr Bannspruch auch nur die geringste Wirkung entfalten könnte? Die alte Dame, die im Übrigen gefordert haben soll, die Hexe zu verbrennen? Die Polizei, die hier einmal mehr ein Unterpfand ihrer wahrhaft teuflischen Verschlagenheit geliefert hatte? Oder vielleicht doch am ehesten das russische Fernsehen, welches den größten Geschmack daran fand, jedes Detail dieser erbärmlichen Diaboliade auszukosten – während es Hexenjagden anderer Art gänzlich ignorierte?

Davon gab es in Russland schon zu jener Zeit nämlich mehr als genug. Man mag etwa daran denken, wie die Journalistin und Menschenrechtsaktivistin Anna Politkowskaja hingerichtet wurde, weil sie nicht nur gewagt hatte, das heilige Russland samt dessen Oberhaupt Putin in den Schmutz zu ziehen, sondern auch noch empfindliche Details über „Säuberungen“ und Folter im Kaukasus offenlegen musste.

Als Hexenprozess bezeichnete man oft auch die Verfolgung der Protestband Pussy Riot, die fromme Orthodoxe zu brüskieren und die Moskauer Erlöserkathedrale zu entweihen sich erdreistet hatte. Die dafür verurteilte Nadeschda Tolokonnikowa hatte einen Teil ihrer Inhaftierung in einer mordwinischen Strafkolonie zu verbüßen, wo es nicht viel angenehmer sein dürfte als auf dem Scheiterhaufen, wenn auch deutlich kühler – besonders wenn die Insassinnen zur Strafe stundenlang leicht bekleidet im Frost ausharren mussten, so dass ihnen später Finger und Zehen amputiert wurden, wie sie in einem Brief aus der Haft berichtete.

Warum zeigen die Russen ihren Unmut nicht?

Doch nicht nur auf einzelne „Hexen“ macht der russische Staat vor allem seit der Wiederwahl Putins im Jahr 2012 gnadenlos Jagd. „Warum gibt es in Russland keine Massenproteste?“, höre ich im Westen immer wieder fragen. „Wieso gehen die Russen nicht auf die Straße? Wieso zeigt das Volk nicht seinen Unmut?“

Einige Faktoren sind wohlbekannt: etwa die enorme Wirkmacht der Propaganda, die Putin-Treue großer Bevölkerungsteile, zum Teil auch der katastrophale apolitische Privatismus, wie ihn sich die russische Gesellschaft als Schutz vor ständiger Repression angeeignet hat.

Hinzu kommt die Brutalität, mit der in Russland die sogenannten Silowiki, also die Polizeidienste, schon gegen die leisesten Ansätze des Protests vorgehen. Die Härte der Behörden hat dabei im Laufe der Zeit kontinuierlich zugenommen.

Nun, während der Kriegshandlungen in der Ukraine, erreichen sie ihren Höhepunkt. Dabei handelt es sich allerdings nicht nur um bloße Polizeigewalt, sondern um ein vielschichtiges Instrumentarium der Verhinderung.

Zwar wurde im Jahre 1993 die Versammlungsfreiheit in der Verfassung Russlands verankert, und 2004 unterzeichnete Putin das „Gesetz über Versammlungen, Demonstrationen und Einzelproteste“ – vorgeblich, um den Umgang mit dieser verfassungsmäßig garantierten Freiheit im Land zu vereinheitlichen. Doch die zahlreichen Korrekturen, denen dieses Gesetz seither unterworfen wurde, dienten der immer rigideren Ausübung von Kontrolle über Protestaktionen.

Dazu zählt insbesondere die zwingende Abstimmung von Protestaktionen mit den Behörden. 2010 erklärte Putin in einem Interview gegenüber der Zeitung Kommersant: „Wer ohne Genehmigung rausgeht, kriegt mit dem Knüppel eins über den Schädel.“ Wem Putins frühere Äußerungen und Kriegshandlungen nicht genug waren, hätte spätestens an dieser Phrase erkennen können, wes Geistes Kind er ist.

Waren noch zu Beginn der 2010er-Jahre während der Duma- und Präsidentschaftswahlen große Demonstrationen möglich, so wurden sie nach Putins Wiederwahl 2012 kaum noch genehmigt. Selbst Aufrufe zu gemeinsamen Protestaktionen, etwa auf Social Media, werden seither geahndet. Immerhin gab es unter russischen Aktivisten zahlreiche fantasievolle Einfälle, wie solche Zensurversuche zu umgehen sind – so riefen Protestler statt zu Demonstrationen nunmehr zu gemeinsamen „Spaziergängen“ auf.

Auch das Strafmaß für die Teilnahme an ungenehmigten Protestaktionen wurde nach und nach erhöht; seit dem Jahr 2014 kann man dafür nicht nur administrativ, sondern auch strafrechtlich belangt werden. Bei Wiederholungsdelikten und Widerstand gegen die Staatsgewalt drohen drakonische Haftstrafen.

Zuletzt waren ohne behördliche Bewilligung, wenn überhaupt, nur noch Einzelproteste, sogenannte Pikets, möglich. Natürlich gibt es auch hierfür Regeln: In Moskau beträgt der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Einzelaktionen nicht weniger als 50 Meter. Und selbst dann können Protestierende festgenommen werden, wenn nämlich die Aktionen – so der entsprechende Wortlaut des Gesetzes – als Einheit interpretiert werden können, weil dies auf eine gemeinsame Planung und Organisation schließen lasse.

Die Staatsmacht zeigte sich also mindestens genauso einfallsreich wie die Aktivisten. Bisweilen setzten die Behörden Provokateure ein, die sich unaufgefordert zu einer allein protestierenden Person hinzugesellen und deren „Piket“ somit formal in eine anmeldepflichtige Versammlung verwandeln. Da diese aber naturgemäß nicht angemeldet ist, können die Teilnehmer sofort festgenommen werden.

Ein totalitäres Kontrollinstrument

Im Jahr 2020 schließlich wurden unter dem Vorwand der Corona-Pandemie öffentliche Demonstrationen gänzlich untersagt; unter das Verbot fielen auch Einzelproteste, auch wenn sie – zumal bei 50 Metern Mindestabstand – ganz offensichtlich keine Ansteckungsgefahr implizieren. Bei oppositionellen Bloggern las man daraufhin den einen oder anderen nostalgischen Spruch: „Wie schön war es doch, als man noch Einzelproteste durchführen durfte!“

Obwohl alle übrigen pandemiebedingten Maßnahmen inzwischen aufgehoben worden sind, bleibt das Versammlungsverbot bestehen. So lehnen die lokalen Verwaltungsorgane Anträge auf öffentliche Kundgebungen ab und berufen sich dabei weiterhin auf die Pandemiegesetze. Seit 2021 können außerdem sogar bewilligte Aktionen von den Behörden kurzfristig abgesagt werden, wenn eine „reale Gefahr von Ausnahmesituationen oder terroristischen Akten“ bestehe. Für eine solche kurzfristige Absage braucht es selbstverständlich keinen Gerichtsbeschluss.

Freilich verdient die Bewilligungspraxis für Protestaktionen ohnehin schon lang eher den Namen Verhinderungspraxis. De facto handelt es sich bei der Bewilligungspflicht um ein totalitäres Kontrollinstrument, das den Behörden erlaubt, Protestaktionen aus willkürlichen Gründen zu untersagen. Die Organisatoren, die Geldgeber und sogar die Ordner, die dank den eingereichten Anträgen allesamt aktenkundig sind, können für jegliches vermeintliche Fehlverhalten unmittelbar zur Rechenschaft gezogen werden.

Für eine Ablehnung kommen dabei alle erdenklichen Gründe in Betracht. Einerseits formale: ein fehlendes Datum der Einreichung, ein angeblich falsches Formular, die Einreichung bei einer vermeintlich falschen Institution. Andererseits unterliegen Veranstaltungssorte, Zeiträume, Teilnehmerzahl, Finanzierungspläne und der mögliche Personenkreis der Organisatoren rigiden Beschränkungen.

Man betrachte nur einmal die ortsbezogenen Auflagen: Verboten sind Versammlungen vor verschiedensten Institutionen, beispielsweise vor Gerichten, Behörden und Residenzen des Präsidenten.

In der Oblast Kirow sind jegliche Aktionen untersagt, die in der Nähe von kulturellen, pädagogischen, medizinischen oder Freizeiteinrichtungen, Verkaufszentren, Kinderspielplätzen oder Haltestellen des öffentlichen Verkehrs stattfinden – auch wenn eine solche Einschränkung durch lokale Gesetzgebung vom Verfassungsgericht ausgeschlossen worden ist.

In Stawropol müssen Demonstrierende stets mehr als 10 Meter Distanz zu Wohnhäusern und Fußwegen einhalten.

In Kostroma dürfen schlichtweg im gesamten Stadtzentrum keine Gruppenproteste stattfinden, weil dies den touristischen Verkehr behindere – Kostroma wird pro Jahr von über einer halben Million Touristen besucht; die regionalen Abgeordneten bezeichnen diese Regelung in einer Stellungnahme als „weise“.

In einigen Regionen werden über zwanzig Arten von Territorien aufgezählt, auf denen keine Protestaktionen organisiert werden dürfen – und manchmal geht es dabei sogar um Territorien, die an solche Territorien angrenzen. Nach Angaben des Projekts „Gebiet Unerlaubt“ der NGO OWD-Info sind Protestaktionen in größeren russischen Städten auf 20 bis 30 Prozent der Gesamtfläche nicht möglich; in einzelnen Regionen ist der Prozentsatz deutlich höher – so sind in Nischni Nowgorod auf rund 74 Prozent der Gesamtfläche jegliche Proteste verboten.

Oft ist der jeweils für eine Demonstration beantragte Platz laut behördlichen Angaben bedauerlicherweise bereits anderweitig belegt. Offenbar werden solche Veranstaltungen mitunter eigens zu diesem Zweck ins Leben gerufen – sogenannte Doubles, in der Regel von regierungstreuen Organisationen initiiert. Eine Protestaktion in Saransk wurde untersagt, da, so die Behörden, aufgrund einer parallelen Veranstaltung die Sicherheit der Demonstrierenden nicht gewährleistet werden könne; bei dieser gleichzeitigen Veranstaltung handelte es sich um den Event „Lustige Lokomotive“ für Kinder.

Daneben werden immer wieder auch Sanierungs- oder Reinigungsarbeiten vorgeschoben, welche eine Demonstration angeblich verhindern – sei es auch nur, weil die Wege mit Salz bestreut werden mussten. Als Ablehnungsgrund wurde auch schon bemüht, der Ort der Aktion sei im Antrag nicht hinreichend genau dargestellt worden, es fehle etwa die Angabe der Stadt. Daher schrieb ein Aktivist vor einiger Zeit in einen Antrag: „Sonnensystem, Planet Erde, Russland“ und nutzte zusätzlich geografische Koordinaten.

Für die Beantragung einer Protestaktion ist ein extrem enges Zeitfenster vorgegeben: Ein Gesuch muss innerhalb von fünf Tagen eingereicht werden – frühestens fünfzehn, spätestens aber zehn Tage vor dem geplanten Termin. Unklar ist allerdings, ob jeweils am ersten und letzten Tag dieses Zeitfensters Anträge eingereicht werden können oder ob Nichtarbeitstage mitgezählt sind – dies wird auch von den Behörden unterschiedlich und unvorhersehbar gehandhabt.

Wenn die Behörde einen Antrag abgewiesen hat und beispielshalber ein alternativer Veranstaltungsort gewählt werden soll, ist es für die erneute Beantragung meist schon zu spät: Einige Aktionen werden so erst nach dem geplanten Termin bewilligt, womit die Bewilligung völlig nutzlos blieb.

Hinter solchen formalen Ablehnungen stehen selbstverständlich politisch-inhaltliche Gründe; und die Behörden unterziehen sich oft gar nicht mehr der Mühe, dies zu verschleiern: So werden etwa Kundgebungen, die den Rücktritt Putins fordern, als Veranstaltungen bezeichnet, die ein „verfassungswidriges Ziel“ verfolgen. Daneben können sich die jeweiligen Stellen auf die Achtung religiöser Gefühle oder auf das Verbot von Propaganda nichttraditioneller sexueller Beziehungen berufen, womit seit 2013 Versammlungen von LGBTQ-Gemeinschaften regelmäßig unterbunden werden.

Verteidigung wird zu „tätlichem Angriff“

Wer im Internet zur Teilnahme an ungenehmigten Protestaktionen einlädt, kann gerichtlich verfolgt werden – wegen Aufrufs zur öffentlichen Störung –, auch wenn er solche Einladungen nur repostet. Gegen Organisatoren von Protestaktionen geht der Staat zugleich mit Einschüchterungstaktiken vor, mit angedrohten oder tatsächlichen Entlassungen, Exmatrikulationen, Sorgerechtsentzügen, Einberufungen ins Militär und Hausdurchsuchungen.

Im Laufe der Zeit wurden auch die Festnahmen von Demonstrierenden immer unmenschlicher – die Wendung „brutale Festnahme“ hat sich im Russischen als feste Fügung etabliert. In der Regel greifen dabei Sondereinsatzkräfte, die man aufgrund ihrer einem Raumanzug ähnlichen Rüstung „Kosmonauten“ nennt, mehr oder minder willkürlich Personen aus einer Menschenmenge heraus, heben sie an Armen und Beinen in die Luft und tragen sie davon. Gern prügeln sie vorher auf die Festgenommenen ein, mit Händen, Füßen oder Knüppeln, die dabei mitunter auch an den Rücken der Opfer zerbrechen, oder verpassen am Boden liegenden Personen mehrere hochvoltige Stromschläge aus dem Elektroschocker.

Dies sollte man gefälligst widerstandslos über sich ergehen lassen: Schon der leiseste Ansatz zur Verteidigung wird von den Gerichten als Widerstand gegen die Staatsgewalt oder als tätlicher Angriff gewertet; dabei fällt immer wieder die zynische Formulierung: „fügte dem Beamten Schmerz zu“. So heißt es in einer Urteilsbegründung etwa: „Fügte einem Beamten Schmerz zu, indem er ihn an der Weste zupfte.“ Einen so sensiblen Beamten auch nur anzuhauchen, kann also schnell drei Jahre Strafkolonie bedeuten.

Dies gilt natürlich auch für die Umstehenden, sollten sie während einer Festnahme eingreifen wollen; diese beschränken sich daher in der Regel darauf, in Sprechchören „Laufenlassen!“ oder „Schande!“ zu skandieren, während ihre Kameraden, Ehefrauen oder Söhne im wörtlichen Sinne zusammengefaltet werden.

Die derart Abgeführten finden sich in Bussen für den Polizeitransport wieder; bei Demonstrationen säumen ganze Kolonnen solcher Transporter die Straßen. Konnte man früher noch einige Stunden demonstrieren, bis die Polizei erschien, ist diese heute meist schon vor den Protestteilnehmern zur Stelle; bisweilen steht der offene Transporter direkt vor dem Ausgang aus der jeweiligen Metrostation bereit, um die Ankommenden gewissermaßen sofort zu schlucken. Unter diesen Bedingungen verliert der Versuch, sich einer Protestaktion anzuschließen, jeglichen Sinn. Genau dies ist natürlich das Ziel solcher „Polizeiarbeit“.

Bei den Transportbussen handelt es sich um veritable Käfige, die bis zum Anschlag mit Menschen aufgefüllt werden; im Anschluss müssen diese meist viele Stunden darin verbringen, ohne eine Toilette aufsuchen, geschweige denn etwas trinken zu können. Im März berichteten die Medien von einem vollen Bus, der sich beim Abtransport von Protestlern überschlagen hatte; selbstverständlich genügte dieses Fahrzeug keinerlei Sicherheitsstandards, so dass die Menschen gravierende Verletzungen davontrugen. In den entsprechenden Videos sah man, wie einige der inhaftierten Frauen einen verletzten Polizisten umsorgten.

Es trifft auch regimetreue Bürger

Immerhin will man diesen Sicherheitsproblemen nun beikommen: Dieser Tage werden in Moskau neue Busse für den Abtransport präsentiert – „mit allen komfortablen Personenbeförderungsbedingungen“, geeignet sogar für Rollstuhlfahrer. Dass auch Rollstuhlfahrer ohne weiteres in einen Transporter gesperrt werden können, unterliegt keinen Zweifeln, geschah dies doch jüngst sogar mit einer Gruppe von Kindern, die mit selbstgemalten Friedensbildern auf die Straße gingen; auf dem Polizeirevier wurden sie in eine Zelle gesperrt und erst nach Stunden mitten in der Nacht entlassen.

Überhaupt erwartet die Festgenommenen auf dem Polizeirevier zuweilen noch der schlimmere Teil – brutale Verhöre, Misshandlungen, Folter.

Wer jeweils festgenommen wird und wer nicht, das unterliegt schon seit den 2010er-Jahren keiner ersichtlichen Logik. Dieses Vorgehen der Einsatzkräfte könnte man „kalkulierte Unberechenbarkeit“ nennen – ein Prinzip, das sich auch in anderen Bereichen der russischen Innen- und Außenpolitik wiederfindet: Da die Handlungen der Polizei und der Behörden unvorhersehbar zu sein scheinen und man von ihnen „alles erwarten kann“, fühlt man sich nie und nirgends sicher.

Wahllos werden Menschen aus einer Menge von Demonstrierenden herausgegriffen, oftmals nicht die besonders aktiven, bisweilen gänzlich unbeteiligte – einmal traf es einen zufällig vorbeirennenden Jogger.

Dieses Vorgehen erzeugt ein permanentes Klima der Angst, des Misstrauens, der gesellschaftlichen Fragmentierung: Wo demonstriert wird, ja wo auch nur demonstriert werden könnte, so die Botschaft, sollte man sich am besten nicht einmal blicken lassen. Selbst regimetreue Bürger wurden, wenn sie sich in der Nähe von Protestkundgebungen aufhielten, mehrfach festgenommen, unter ihnen sogar eine Frau, die bei einem Interview gegenüber einem oppositionellen Sender gerade ihre – Obacht! – regierungstreue Haltung bezeugen wollte.

Immer wieder handeln die Behörden nach dem in Russland bekannten Grundsatz: „Schlag die eigenen Leute, dann fürchten sich die Gegner.“ Noch nicht einmal Tiere und Gegenstände können sich in Sicherheit wähnen: In Nowosibirsk wurde bei einer Protestaktion nebst seinem Besitzer auch ein Mops eingesperrt. Die Runde machte außerdem ein Video, in dem Einsatzkräfte offenbar ein Fahrrad abführen, und man mokierte sich über die Festnahme des Gefährts. Allerdings wurde auch das Fahrrad offenbar nicht allein, sondern zusammen mit dem zugehörigen Radfahrer festgenommen.

Gemäß einem populären patriotischen Slogan ist Russland das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. In der Tat, stimmen heute viele Russen ein, man denkt immer, eine größere Absurdität sei nicht mehr möglich – ist sie aber doch.

Seit Beginn des Kriegs wurde die Gesetzeslage noch deutlich repressiver, wurden die Festnahmen zahl- und wahlloser. Bezeichnend ist die als „Gesetz über Fakes“ bekannt gewordene Ergänzung des Strafgesetzbuchs, welche Anfang März in Kraft trat; sie erlaubt es, die Verbreitung vorsätzlich falscher Informationen über die Streitkräfte Russlands mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren zu ahnden.

Als „vorsätzlich falsch“ werden dabei sämtliche Mitteilungen bezeichnet, die nicht mit der offiziellen Darstellung übereinstimmen. Auch die Verbreitung entsprechender Meldungen innerhalb privater Kommunikationskanäle kann rechtlich belangt werden. Solche und viele weitere Gesetzesänderungen finden seit März breite Anwendung in der Rechtsprechung der russischen Gerichte.

Fast alle Festnahmen führen mindestens zu einer Geldstrafe. Denn, so sagt man heute in Russland: Die Bürger sind das neue Erdöl; Bußen kann man für alles erheben. Blau-gelbe Farbgebung beispielshalber ist in Russland heute ein hinreichender Grund, um darin eine Diskreditierung der Streitkräfte zu erkennen und Geldstrafen zu kassieren: So erfolgten zahlreiche Festnahmen von Menschen mit blau-gelben Abzeichen, Luftballons, Mützen, Turnschuhen, ja sogar mit blau-gelber Maniküre.

In Pskow wurde eine Bürgerin gezwungen, ihren blau-gelben Zaun neu zu streichen, weil er „unerwünschte Assoziationen“ wecke. Russen scherzen bitter, dass man bald Schweden für seine Fahne festnehmen werde. Oder dass nun auch die gelbe Sonne auf blauem Himmel verboten gehöre.

Auch wer jegliche mit dem Wort „Mir“, also Frieden, assoziierte Schriftzüge öffentlich zur Schau stellt, spielt mit dem Feuer: Eine Person wurde festgenommen, weil sie bei einer Aktion die Debitkarte „Mir“ zeigte, eine andere wurde mit einer Wurstpackung abgeführt, deren Markenname „Miratorg“ durch eine Streichung zu einer Friedensbotschaft umgewandelt worden war.

Ein Ehepaar hatte in einem Supermarkt ein Spielzeug aus einem Überraschungsei aufgehängt – mit der Notiz „Nicht schießen!“ und einigen gezeichneten Herz-Symbolen; daraufhin wurden die Eheleute direkt an der Kasse abgeführt. Eine Aktivistin wurde angeklagt, weil sie im Rahmen einer russlandweiten Aktion kleine Friedensbotschaften in die Preisschilder von Supermärkten einsetzte. Um sie ausfindig zu machen, hatte die Polizei Videoaufzeichnungen ausgewertet und die Fingerabdrücke von den Regalen des Supermarkts analysiert.

Festgenommen wurde eine Gruppe von Menschen, die tanzten und ein bekanntes Friedenslied sangen; auch traf es einen Mann, der Exemplare von Orwells „1984“ verteilte, sowie einen anderen, der auf dem Roten Platz Tolstois „Krieg und Frieden“ hochhielt. Festgenommen wurden Menschen mit Plakaten, auf denen nur Sternchen zu sehen waren – sie waren so angeordnet, dass sie offensichtlich die Worte „Fuck war“ ersetzten –, Menschen, die leere weiße Blätter in die Höhe hielten, ja sogar Menschen, die pantomimisch „unsichtbare Plakate“ ausbreiteten.

Eine Diktatur setzt sich schachmatt

So absurd die Willkür scheint, so effizient wirkt die Drohkulisse des Machtapparats. Einschüchterung, Angst, das Gefühl, an Leib und Leben bedroht zu sein, wegen Petitessen den Job, die Existenz zu riskieren, setzen sich fest. Wirkungsvoller Widerstand im klassischen Sinne wird unter diesen Repressalien letztlich unmöglich.

Subversive, ironische Formen des Protests, die auf dem Einfallsreichtum von Individuen beruhen, laufen hingegen zur Höchstform auf. So konnte eine der letzten Aktionen nicht nur den ohnehin evidenten moralischen Bankrott, sondern auch die logische Pervertiertheit des russischen Staatsapparats unter Beweis stellen.

Auf geradezu realsatirische Weise setzte sich hier die Diktatur selbst schachmatt: In Petersburg wurde ein Mann festgenommen und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich am Ausgang einer Metrostation mit einem Plakat positioniert hatte; das Plakat enthielt – ohne Nennung der Quelle – das folgende Zitat: „Der Krieg hat so viele unerträgliche Prüfungen mit sich gebracht, so viel Leid und Tränen, dass es unmöglich ist, zu vergessen. Und es gibt keine Vergebung und keine Rechtfertigung für diejenigen, die erneut aggressive Pläne schmieden.“

Diese Worte stammen, wie auch auf der Website des Kremls nachzulesen, aus einer Rede von Präsident Putin.

Alexander Estis ist Schriftsteller und Kolumnist. Er wurde 1986 in einer jüdischen Künstlerfamilie in Moskau geboren und lebt heute in der Schweiz.

Dieser Beitrag ist ursprünglich am 18.6.2022 erschienen in: Neue Zürcher Zeitung / © Neue Zürcher Zeitung

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