Krieg ist nicht gleich Krieg

Worin sich die Militäreinsätze der USA von dem Angriff Russlands in der Ukraine unterscheiden

Russlands UN-Botschafter Wassili Nebensia
"Wir werden kein Blutbad im Donbass mehr zulassen." Russlands UN-Botschafter auf der Sitzung des Sicherheitsrats am 21. Februar 2022

Das russische Kriegsdrehbuch in der Ukraine wirkt wie eine Umsetzung militärtheoretischer Grundsätze des Standardwerks „Vom Kriege“. Carl von Clausewitz hob Zweck und Ziel gleich in den ersten beiden Buchkapiteln mit kalter Logik hervor:

„Der Krieg ist also ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen.... und es gibt in der Anwendung derselben keine Grenzen ... Die Streitkraft muß vernichtet... Das Land muß erobert werden, denn aus dem Lande könnte sich eine neue Streitkraft bilden... Ist aber auch beides geschehen, so kann der Krieg nicht als beendet angesehen werden, solange der Wille des Feindes nicht auch bezwungen ist, d. h. seine Regierung und seine Bundesgenossen zur Unterzeichnung des Friedens oder das Volk zur Unterwerfung vermocht sind.“

Rezeptionen des militärischen Denkens von Clausewitz sind jedoch kein Alleinstellungsmerkmal der russischen Militärdoktrin. „Vom Kriege“ ist auch Lehrstoff an US-amerikanischen Militärakademien. Gleichwohl zeigt ein Vergleich der Kriegskomplexe der USA in Jugoslawien, Afghanistan, Irak und Libyen mit dem von Russland in der Ukraine deutliche Unterschiede. Die US-Militäraktionen  gegen den IS in Syrien sind kein klassischer  Kriegseinsatz  gegen den Staat Syrien und werden deshalb hier nicht diskutiert.

Die letzten vier US-Kriegseinsätze

Die vier Konflikte, die zu US-Kriegseinsätzen führten, waren zuvor wiederholt im UN-Sicherheitsrat debattiert worden, der zu jedem einzelnen Konfliktfall vorab mehrere eindringliche Resolutionen an den Konfliktakteur verabschiedet hatte. Auf die jeweils letzte vor dem Kriegsbeginn wird nachfolgend Bezug genommen.

Beim Kosovo war es die Resolution 1199 vom 23. September 1998. Scharf verurteilte die UN die „exzessive und wahllose Gewaltanwendung seitens der serbischen Sicherheitskräfte und der jugoslawischen Armee, die zu zahlreichen Opfern unter der Zivilbevölkerung geführt haben und nach Schätzung des Generalsekretärs die Ursache für die Vertreibung von mehr als 230.000 Menschen waren“.

Zur Causa Kosovos wurde zusätzlich ein umfangreiches OSZE-Monitoring zur Einhaltung der Resolution 1199 etabliert, parallel zur intensiven bilateralen hochrangigen Pendeldiplomatie von Richard Holbrooke zu Slobodan Milošević. Der letzte und vergebliche diplomatische Versuch einer friedlichen Konflikteinhegung fand im Rahmen der Konferenzen von  Rambouillet und Paris statt. Ungeachtet aller kriegsverbrecherischen Handlungen von Staatschef Milošević im Kosovo, steht  aber die Kritik im Raum, dass die Nato beim  Rambouillet-Abkommen „über Bande“  gespielt hatte.

In der dritten Kriegswoche, am 15. April 1999, gab Bundeskanzler Gerhard Schröder im Deutschen Bundestag zu den Hintergründen der deutschen Kriegsbeteiligung eine ausführliche Regierungserklärung ab. So sehr diese auch nachvollziehbar erscheinen mögen, Tatsache bleibt: Der UN-Sicherheitsrat erteilte kein Mandat zur Ermächtigung für den Nato-Einsatz im Kosovo. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Russland das verhindert hatte.

Zum Irak verabschiedete das höchste UN-Gremium den Beschluss 1441 vom 8. November 2002. Er ermächtigte damit die Mitgliedstaaten, „alle erforderlichen Mittel einzusetzen“, den „verabschiedeten einschlägigen Resolutionen Geltung zu verschaffen und sie durchzuführen und den Weltfrieden und die internationale Sicherheit in dem Gebiet wiederherzustellen“.

Die USA und Großbritannien interpretierten diese Wortwahl als hinreichende Rechtfertigung für ihren Militäreinsatz. Eine deutliche Mehrheit der 15 Mitglieder im UN-Sicherheitsrat lehnte am 11. März 2003 eine letzte von den USA eingebrachte Resolution für einen militärischen Irak-Einsatz jedoch weiterhin ab. Mit den Interventionen im Kosovo und im Irak wurde das Völkerrecht nach Artikel 2 der UN-Charta verletzt.

Das Fallbeispiel Afghanistan ist hingegen unzweideutig. Bereits am 12. September 2001, einen Tag nach 9/11, verabschiedete der UN-Sicherheitsrat einstimmig ohne Enthaltungen die Resolution 1368. Er bekräftigte damit das Recht zur Selbstvereidigung der USA nach Artikel 51 der UN-Charta und legalisierte ihre militärischen Angriffe in Afghanistan.

Im Kontext der „Arabischen Rebellion“ brachen Proteste und Unruhen auch in Libyen als „Revolution des 17. Februar“ aus. In seiner Resolution 1970 vom 26. Februar 2011 hatte der Sicherheitsrat seine tiefe Besorgnis betont, „über den Tod von Zivilpersonen und unter unmissverständlicher Ablehnung der von der höchsten Ebene der libyschen Regierung ausgehenden Aufstachelung zu Feindseligkeit und Gewalt gegenüber der Zivilbevölkerung“.

Nachdem die libysche Regierung die Resolution 1970 nicht umgesetzt hatte, die Bevölkerung zu schützen, beschloss der Sicherheitsrat am 17. März 2011 mit seiner Resolution 1973 „ein Verbot aller Flüge im Luftraum der Libysch-Arabischen Dschamahirija zu verhängen, um zum Schutz der Zivilpersonen beizutragen“. Er „ermächtigt die Mitgliedstaaten ... alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Befolgung des ... verhängten Flugverbots den Erfordernissen entsprechend durchzusetzen“.

Erstmalig hatte sich der Sicherheitsrat implizit auf die „Responsibility to Protect“ (R2P) berufen – eine Schutzverantwortung der Internationalen Gemeinschaft vor Menschenrechtsverletzungen. Zwei Tage später begannen die USA, Großbritannien und Frankreich mit Luftangriffen auf militärische Infrastrukturen und Regierungsstreitkräfte und verhängten eine Luft- und Seeblockade.

Mit dieser Luftoffensive erhielten die oppositionellen Bodentruppen bei der Eroberung von Städten im Westen gezielte militärische Hilfe. Unter Völkerrechtlern ist umstritten, ob das Sicherheitsrat-Mandat von den drei westlichen Sicherheitsrat-Staaten im Prozess des Einsatzes überschritten und die Grundsätze der Neutralität und Unparteilichkeit gebrochen worden seien.

Seit dem umstrittenen Libyen-Einsatz wurde die R2P-Problematik in der politikberatenden Wissenschaft grundsätzlich thematisiert. Auffallend ist aber, dass die derzeitige humanitäre Katastrophe in der Ukraine unvergleichbar dramatischer ist als 2011 in Libyen, R2P jedoch nicht von der Politik als drängende Herausforderung in den Fokus gerückt wird.

Die Ukraine im UN-Sicherheitsrat

Präsident Putin hat in den vergangenen Jahren wiederholt die Nato-Osterweiterungen oder einen potenziellen fernen Nato-Beitritt der Ukraine als eine reale Sicherheitsbedrohung eingestuft. Doch welche Sicherheit meint er: die staatliche Existenz Russlands oder vielmehr die der kleptokratischen Machtelite im Kreml und seiner Unterstützer? Die berechtigte Frage lautet doch, ob die von ihm vorgegeben Interessen tatsächlich die genuinen Interessen Russlands spiegeln? Und warum rief die russische Regierung zu keinem Zeitpunkt den UN-Sicherheitsrat zur Klärung dieser Erörterung an, wie es die USA in den für sie essenziellen Sicherheitsfragen machen?

So bewertete Washington den monatelangen russischen Truppenaufmarsch an der Grenze zur Ukraine als eine Bedrohung des internationalen Friedens und rief den UN-Sicherheitsrat zu einer Dringlichkeitssitzung an. Am 31. Januar 2022 befasste sich dieser erstmals mit der damaligen Lage. Russland hatte im Vorfeld vergeblich versucht, mit einem Einspruch die Sitzung zu verhindern. Eine Resolution kam nicht zustande.

Noch auf der Sicherheitsratssitzung am 21. Februar zur Moskauer Anerkennung der ostukrainischen Separatisten-Gebiete schwadronierte der russische Botschafter Wassili Nebensia, die Ostukraine stehe vor einen erneuten „ukrainischen Militärabenteuer“, sein Staat werde dort kein „neues Blutbad“ dulden. Spöttisch warf er dem Westen vor: „Seit vielen Wochen bauschen Sie eine Panik zu einer angeblichen eminenten Invasion Russlands in der Ukraine auf.“

So konnte auch nicht überraschen, dass er zwei Tage nach dem völkerrechtswidrigen Angriff eine Sicherheitsrats-Resolution zur Ukraine mit dem Veto blockierte.

Mit ihren Voraussagen einer militärischen Aggression gegen die Ukraine rehabilitierten die US-Nachrichtendienste auch ihren beschädigten Ruf in der Causa Massenvernichtungsmittel im Irak 2003.

USA bekämpft Diktatoren, Russland Demokraten

Ohne implizite Rechtfertigung oder Insinuierung offenbart der nüchterne Blick, dass die von den USA mit Kriegseinsätzen ins Visier genommenen Staaten Jugoslawien, Afghanistan, Irak und Libyen politisch-strukturell autokratisch oder diktatorisch verfasst waren. Russland hingegen führt seinen Krieg gegen die Ukraine, dessen Präsident Selensky 2019 als Newcomer mit 73 Prozent ins Amt gewählt wurde und seine Partei „Diener des Volkes“ bei den darauffolgenden Parlamentswahlen ebenfalls die Stimmenmehrheit von knapp 44 Prozent erhielt.

Zweifelsohne trug das Land bis zum Kriegstag noch schwer an seiner historischen Sowjethypothek. Die Verfassungswirklichkeit zeigte eine defekte Demokratie mit noch fehlender Unabhängigkeit der Justiz, schwachem Parlamentarismus und informellen ökonomischen politikmächtigen Veto-Akteuren (Oligarchen). Und dennoch beurteilte Putin den ukrainischen Weg der Transformation zu einer transparenteren, lebendigeren Demokratie in Russlands Nachbarschaft als Bedrohung seines Politiksystem und als hinreichendes Kriegsmotiv.

Zweck und Ziel des Kriegs ist nach Clausewitz, dem bekriegten Gegner den eigenen Willen zu diktieren. Das gilt bis heute. Die Bandbreite dazu reicht mit vielen Abstufungen von militärischer Kriegsbeendigung oder Kapitulation bis zu politischem Regierungssturz oder Kollaboration.

Präsident Putin forderte gleich nach Invasionsbeginn die ukrainische Armee zum Putsch auf. Auffallend hasserfüllt titulierte er die demokratische ukrainische Regierung als „Bande von Drogenabhängigen und Neonazis" sowie „Terroristen“. Versuche, Selensky in russischem Auftrag zu liquidieren, konnten bislang abgewehrt werden.

Ziele der Kriege der USA

Die USA zeigten in den vier Kriegsfallbeispielen ein aufgefächertes Zweck- und Zielbild:

- Im Jugoslawienkrieg sollte der Krieg schnell beendet werden, um mit Präsident Milošević politisch den Frieden zu verhandeln.

- Am 20. September 2001 verlangte Präsident Bush im US-Kongress von der Taliban-Regierung, dass sie „die Terroristen ausliefern müssen, oder sie an ihrem Schicksal teilhaben werden“.

- Den irakischen Diktator Saddam Hussein popularisierte Präsident George W. Bush zur Inkarnation des „Bösen“, und er betrieb dessen Ergreifung zur gerichtlichen Aburteilung mit Hochdruck. 2006 verurteilte ihn ein irakisches Sondergericht zum Tod.

- Die drei den Libyen-Krieg führenden Staats- und Regierungschefs, Barack Obama, David Cameron und Nicolas Sarkozy, verkündeten am 14. April 2011 in einem gemeinsamen Artikel in der New York Times: „Es geht nicht darum, Gaddafi mit Gewalt zu entfernen. Aber es ist unmöglich, sich eine Zukunft für Libyen mit Gaddafi an der Macht vorzustellen. Der Internationale Strafgerichtshof untersucht zu Recht die Verbrechen gegen Zivilisten und die schweren Verletzungen des Völkerrechts. Es ist undenkbar, dass jemand, der versucht hat, sein eigenes Volk zu massakrieren, eine Rolle in ihrer zukünftigen Regierung spielen kann.“

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