Abschreckung darf nicht schrecklich enden

Die Abschreckungspolitik der USA und Russlands: Wege in die Gefahr – und heraus

Ronald Reagan und Michail Gorbatschow erklärten in der gemeinsamen Abschlusserklärung ihres Genfer Gipfeltreffens im November 1985, „dass ein Atomkrieg nicht gewonnen werden kann und niemals ausgefochten werden darf“. Ganz in diesem Sinne wird auch im deutschen sicherheitspolitischen strategischen Denken argumentiert.

Nuklearwaffen bekommen den Charakter besonders kriegsverhindernder Funktion zugewiesen. Sie sollen als „politische Waffen“ abschrecken. So positionierte sich Deutschland 1995 auch vor dem Internationalen Gerichtshof.

Jedes Szenario mit Kernwaffenwaffeneinsatz hätte nämlich für das Land katastrophale Auswirkungen. Konsequent besteht hierzulande eine Art kognitive Firewall zwischen atomarer Abschreckung und atomarer Kriegsführung, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.

Abschreckung durch Bereitschaft zum Risiko

Nuklearwaffen wirken im Verständnis der USA hingegen nicht einzig kraft ihrer Existenz als kriegsverhütend. Die zentrale Wirkmächtigkeit ihres Abschreckungskonstrukts verortet Washington vielmehr im russischen Prismablick der vielfältigen, selektiv einsetzbaren nuklearen Fähigkeiten der USA, ihrer politischen Glaubwürdigkeit zur zweifelsfreien Risikobereitschaft des entschlossenen Einsatzwillens der nuklearen Vergeltung auf einen Kernwaffeneinsatz.

Die Dislozierung der entsprechenden Systeme und die Übung von Szenarios zielen entsprechend darauf, Einfluss auf das russische Perzeptionsmanagement zu nehmen. Der Elefant im Raum ist jedoch die Frage der potenziellen Begrenzung, mithin angestrebten Kontrolle eines Kriegs mit zielgenaueren Kernwaffen geringerer Sprengwirkung gegen potenzielle russische Kriegsführungseinrichtungen.

Darüber wird in der zivilen nuklearen Community intensiv kontrovers debattiert. Nach Auffassung der einen Denkschule kann ein kalkulierter und begrenzter nuklearer Angriff nur durch glaubwürdige Optionsfähigkeiten und überzeugenden Einsatzwillen zur nuklearen Eskalation/Kriegsführung (intra-war deterrence) abgeschreckt werden. Sie plädieren darum für die Reduzierung der atomaren Einsatzschwelle als eine Art Wettbewerb der Bereitschaft zum Risiko (competition in risk-taking) als deutliches Abschreckungselement.

Kritiker dieses Konzept verweisen darauf, dass umgekehrt die Unwahrscheinlichkeit, einen Atomkrieg begrenzen zu können, das Abschreckungssystem stärkt. Zudem seien Atomwaffen als Instrumente für duellartige Szenarios völlig ungeeignet.

Prinzip Hoffnung und Zweitschlagfähigkeit

Für die nicht atomaren Allianzpartner bedeutet die zugesicherte erweiterte Abschreckung der USA das Prinzip Hoffnung, dass in der russischen Beurteilung die Bündnisvormacht die eigene Existenz mit dem der Verbündeten in Europa glaubhaft verkoppelt hat. Realpolitisch bleibt dennoch das Dilemma aus europäischer Kapitulation oder US-Selbstmord bestehen. Denn bei einem Krieg in Europa und atomarem Schlagabtausch mit Russland muss Washington, um das eigene Überleben zu sichern, versuchen, ihn auf dem alten Kontinent beschränkt zu halten.

Entscheidend ist dabei aber nicht, ob die USA an eine Limitierung glauben, sondern wie das in Russland gedacht wird. Zugespitzt auf die essentielle Frage, ob die USA gleichwohl von atomaren Gegenschlägen verschont bleiben würden?

Dem historisch hohen publizistischen Aufkommen des Nuklearwaffen-Diskurses in den USA steht traditionsgemäß nur ein karges Darstellungsniveau in Russland gegenüber. Das mündete im Westen in anhaltende Spekulationen seiner Einsatzdoktrinen, fluktuierend zwischen Alarmismus und Abwiegelung. Offensichtlich ist aber, dass die Militärdoktrinen der Jahre 2000, 2010 und 2014, analog zu den „Nuclear Posture Reviews“ der USA, keinen atomaren Erstschlagplan, nicht zu verwechseln mit Ersteinsatz, als Kriegsführungsinstrument verfolgten. Offensichtlich vertrauen beide Weltmächte auf ihre atomare Zweitschlagkapazität.

Wie verlässlich ist Frühwarnerkennung?

Durch die Moskauer Veröffentlichung des Präsidialerlasses Nr. 355 vom 2. Juni 2020 zu „Grundlagen der staatlichen Politik der Russischen Föderation auf dem Gebiet der nuklearen Abschreckung“ hat der Kreml nun den Nebel seines nuklearen Einsatzmusters etwas gelichtet. Die dort unter Ziffer 19 gelisteten vier Gründe für den Nuklearwaffeneinsatz entsprechen soweit bekannt, großenteils dem nuklearen Einsatzprofil der Nato.

Im Kontext mit dem Start I Vertrag von 1990 vereinbarten die USA und die damalige Sowjetunion hinsichtlich ihrer strukturell vergleichbaren Abschreckungsdispositive als Triaden aus land-, luft- und seegestützten Waffen interkontinentaler Reichweiten eine „strategische Stabilität“. Beide Seiten postulieren auch fortgesetzt den defensiven Charakter ihrer staatlichen nuklearen Abschreckungspolitik.

Gleichwohl wirkt die oben herausgestellte Genfer Einigung nicht als in Stein gemeißelt. Zwei gleiche Einsatzprinzipien in den bipolaren Abschreckungssystemen triggern permanent ein wechselseitiges Klima aus tiefem Misstrauen, Unsicherheiten und Gefährdungsdruck.

Darum geht es: Eine als „schlüssige“ erkannte militärische Frühwarnerkennung eines gegnerischen nuklearen Raketenstarts, zur Zerstörung insbesondere der Kommando-, Kontroll-, Kommunikationsstruktur, löst den Startbefehl zum atomaren Gegenschlag aus. Doch die über Jahrzehnte dokumentierte Fehlerquote zunächst glaubwürdig und zuverlässig gehaltener Signalinformationen über den Angriff ballistischer Raketen ist alarmierend.

Abschreckungsstrategie „Nuklear First Use“

Weil jeder nicht rechtzeitig erkannter Fehler in der technologischen Identifizierung den Einstieg in den Nuklearkrieg bedeuten kann, plädieren zivile Militärwissenschaftler aus den USA und Russland seit Längerem für einen Paradigmenwechsel vom jetzigen „Launch on Warning“ zu einem „Launch under Attack“. Der jetzige Alarmstart würde abgeschafft und der Konterangriff erst nach den erwiesenen Einschlägen auf dem eigenen Territorium erfolgen.

Im Hinblick auf das beiderseitige Wissen, dass diese nukleare Vergeltung durch die U-Boot-gestützten Systeme wechselseitig garantiert ist, würde das die Hochspannung aus der von Technik abhängigen Bedrohungsbeurteilung nehmen. Eine vertraglich vereinbarte und verifizierte Umstellung wäre ein signifikanter Beitrag zur bilateralen Vertrauensbildung sowie Rüstungskontrolle.

In den Abschreckungssystemen von USA und Russland kommt dem atomaren Ersteinsatz („Nuclear First Use“) eine grundsätzliche Bedeutung zu. Kritiker der Doktrin fokussieren auf die von ihr ausgehende Gefahr von atomaren Präventivschlägen oder atomarer Erpressung.

Positiv gewendet wird einem „No First Use“ mehr Krisenstabilität durch ein heruntergesetztes Warnsystem zugesprochen. Kraft ihrer Überlegenheit in den konventionellen Waffensystemen verzichtete die Sowjetunion 1982 auf den Ersteinsatz und forderte von den nuklearen Nato-Staaten, ihrem Schritt zu folgen. Die Allianz lehnte das mit Blick auf die damalige Streitkräfte-Asymmetrie in Europa ab.

Mit China schloss Russland 1994 ein Abkommen zum bilateralen „No First Use“. Gegenüber der Nato beschloss Russland jedoch 1993 und noch einmal 1997, die Selbstverpflichtung der UdSSR nicht zu wiederholen, sprich: zu bestätigen. Im Zuge der Veröffentlichung ihrer Nukleardoktrin 1999 verkündete Indien hingegen den Verzicht.

US-Initiative für „No First Use“

Die demokratische US-Senatorin Elizabeth Warren und ihr Parteikollege Adam Smith aus dem Repräsentantenhaus brachten 2019 eine Gesetzesinitiative zum „No First Use“ ein. Im April dieses Jahres erneuerten beide ihren Antrag. Der könnte nun einen Schub durch die Unterstützung von vier Senatsmitgliedern, aber besonders von Präsident Joe Biden bekommen. Bereits als Vizepräsident war er gegenüber dem Verzicht aufgeschlossen und versprach auch im Wahlkampf, sich im Amt dafür einzusetzen.

Unterziehen wir die Denkfigur „No First Use“ ebenfalls einer kurzen kritischen Würdigung. Eine potenzielle Selbstbindung, Atomwaffen nur als Reaktion auf einen nuklearen Angriff einzusetzen, würde für die Nato als nukleare Allianz ein anderes strategisches Konzept implizieren. Vorrangig seine nicht-nuklearen und auch konventionell-militärischen nicht resilienzfähigen Mitglieder im Ostsee-Anrainergebiet stehen mit Blick auf die starken militärischen Kräfte im westlichen Militärbezirk Russlands und deren bei Manöverauswertungen erkannten hoher Fähigkeit zur Kriegsführung in besonderer Sicherheitsabhängigkeit von der erweiterten US-Abschreckung. Der potenzielle begrenzte „First Use“ in der Nato-Doktrin dient der Abschreckung zur entschlossenen Eskalation eben auch vor einem konventionellen Angriff. Ein „No First Use“ würde bei einem solchen konventionellen Szenario frühe Kapitulation oder umfassende Zerstörung durch den Kampf mit den später eintreffenden konventionellen Nato-Kräften bedeuten.

Ob ein Ersteinsatzverzicht der USA als Vorleistung und als Gesetz verabschiedet von Russland durch Folge goutiert würde, weckt derzeit zumindest Zweifel. Moskau würde mit Verweis auf Großbritannien und Frankreich seine Ablehnung begründen können. Beide Bündnispartner sind strikt gegen ein „No First Use“.

Ein aus einem Dialogformat sich entwickelndes Verhandlungsregime von relevanten politischen und militärischen Planern aus den USA und Russland über zu implementierende, verifizierbare Deeskalationsmechanismen in den beiderseitigen Einsatzdoktrinen und Strategien wäre ein gewichtiger Vorschlag im diplomatischen Gepäck zum Treffen von Joe Biden und Wladimir Putin in der Schweiz.

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