Unternehmenskonten leichter eröffnen: SECP führt Standardformat für Vorstandsbeschlüsse ein

September 12, 2025

Corporate account opening: SECP notifies standard format of Board resolution

ISLAMABAD: Die Wertpapier- und Börsenkommission Pakistans (SECP) gibt ein standardisiertes Format für Vorstandsbeschlüsse zur Eröffnung von Unternehmenskonten bekannt

Die Wertpapier- und Börsenkommission Pakistans (SECP) hat ein neues Format für Vorstandsbeschlüsse zur Eröffnung von Unternehmenskonten durch eine Mitteilung mit der Nummer 22 aus dem Jahr 2025 am Freitag herausgegeben.

Laut der Mitteilung der SECP, die gemäß Abschnitt 510 des Unternehmensgesetzes von 2017 (das „Gesetz“) handelt, hat die Kommission mit dem Ziel, ein standardisiertes Format für Vorstandsbeschlüsse und eine reibungslose Eröffnung von Unternehmenskonten zu fördern, folgende Anweisungen gegeben:

a) Alle Unternehmen müssen gemäß dem im Anhang-A dieser Mitteilung vorgeschriebenen Format einen Vorstandsbeschluss („Standard-Vorstandsbeschluss“) für die Eröffnung eines Unternehmenskontos bei einer Finanzinstitution erstellen, entweder in digitaler oder physischer Form, ordnungsgemäß beglaubigt durch den bevollmächtigten Beamten. Unternehmen können jedoch den Inhalt der Vorlage des Standard-Vorstandsbeschlusses durch Hinzufügen oder Entfernen von Inhalten gemäß ihren spezifischen Anforderungen ändern.

b) Der elektronisch eingereichte Vorstandsbeschluss muss von einem bevollmächtigten Beamten des Unternehmens durch Anbringen einer elektronischen Signatur oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, wie es das Gesetz über elektronische Transaktionen von 2002 verlangt, authentifiziert werden. Es wird weiterhin empfohlen, einen standardisierten QR-Code auf dem Vorstandsbeschluss anzubringen, um eine sofortige Überprüfung seiner Echtheit zu ermöglichen, die folgende Details enthält:

Name des Unternehmens; Datum, an dem der Vorstandsbeschluss gefasst wurde; Namen der an der Sitzung teilnehmenden Direktoren; vollständige(r) Name(n) und Bezeichnung(en) der zur Zertifizierung des Vorstandsbeschlusses autorisierten Person(en), fügte die SECP hinzu.

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