ISLAMABAD: Anweisungen des Bundessteuerombudsmanns
ISLAMABAD: Der Bundessteuerombudsmann (FTO) hat dem Sekretariat des FTO Weisungen erteilt, Beschwerden von im Ausland lebenden Pakistanern gegenüber der Bundessteuerbehörde (FBR) vorrangig zu behandeln, um Schwierigkeiten und Verzögerungen für die Betroffenen zu vermeiden.
In diesem Zusammenhang wurde der Registrator als Leiter der Beschwerdestelle eingesetzt.
Der FTO betonte die enorme Bedeutung der im Ausland lebenden Pakistaner für das Heimatland. „Sie bilden das Rückgrat unserer Volkswirtschaft. Die Pakistaner im Ausland tragen nicht nur durch wertvolle Deviseneinnahmen zur Stabilisierung der nationalen Wirtschaft bei, sondern fördern auch weltweit ein positives Bild Pakistans“, erklärte er.
„Als Anerkennung für ihre Leistungen und Opfer werden praktische Schritte zur schnellen und wirksamen Lösung ihrer Probleme unternommen. Es wurden klare Anweisungen an das Sekretariat des FTO gegeben, dass die eingehenden Beschwerden von im Ausland lebenden Pakistanern so schnell wie möglich auf eine transparente und wirksame Weise gelöst werden sollen.“
Zur Einreichung ihrer Beschwerden können die Übersee-Pakistaner den benannten Berater über verschiedene Kanäle erreichen: per Helpline (051-9212437/042-99204140), WhatsApp (0334-0544460), Facebook (ftopakistan), Instagram (fto-pak), Twitter (taxombudsman), über die FTO App, per E-Mail ([email protected]) sowie über die Webseite des FTO (www.fto.gov.pk).
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David Kern ist Wirtschaftsjournalist mit Fokus auf Start-ups und Innovationen. Er beleuchtet aufstrebende Unternehmen und technologische Fortschritte.