Entfernung der Spalte „Geschätzter Marktwert“ aus den Steuererklärungsformularen
Die Bundessteuerbehörde (FBR) gab am Freitag bekannt, dass die Spalte „Geschätzter Fairer Marktwert“ aufgrund einer Genehmigung des Premierministers Shehbaz Sharif aus den Einkommensteuererklärungsformularen für das Jahr 2025 entfernt wird.
Laut einer Mitteilung hatte der Premierminister ein hochrangiges Komitee unter der Leitung des Bundesjustizministers Senator Azam Nazeer Tarar ins Leben gerufen. Dieses sollte die neue Anforderung überprüfen, die Steuerzahler dazu verpflichtete, den geschätzten fairen Marktwert ihrer beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte zu deklarieren.
Zu dem Komitee gehörten der Bundesminister für Erdöl, der Staatsminister für Finanzen, der Generalstaatsanwalt, der SAPM zur Koordination im Büro des stellvertretenden Premierministers, der Finanzsekretär, der Vorsitzende der FBR und das Mitglied für Zollangelegenheiten. Das Komitee traf sich am Freitag und empfahl nach eingehenden Beratungen die Entfernung der Spalte, um den Prozess der Steuererklärung zu vereinfachen.
Der Premierminister hat diese Empfehlung anschließend genehmigt.
„Gemäß den Anweisungen des ehrenwerten Premierministers und in Anbetracht der Schwierigkeiten, denen sich Steuerzahler gegenübersehen, wurde die Spalte ‚Geschätzter Fairer Marktwert‘ aus der Einkommensteuererklärung entfernt“, erklärte die FBR.
Es wurde klargestellt, dass diese Spalte lediglich zur Datensammlung für die Wirtschaftsübersicht eingeführt wurde und keinen Einfluss auf die Bewertung des Einkommens oder die Steuerschuld hatte.
Die FBR bekräftigte ihr Engagement, Steuerzahler zu unterstützen, und forderte alle berechtigten Personen auf, ihre Steuererklärungen korrekt und rechtzeitig einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Erklärungen ist der 30. September 2025.
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David Kern ist Wirtschaftsjournalist mit Fokus auf Start-ups und Innovationen. Er beleuchtet aufstrebende Unternehmen und technologische Fortschritte.