Indiens Marktaufsicht greift durch
Die indische Marktaufsichtsbehörde hat 13 Personen vom Wertpapiermarkt ausgeschlossen, nachdem sie diese des Front-Runnings bei den Handelsaktivitäten von drei Trusts für schuldig befunden hat. Dies geht aus einer Erklärung vom späten Donnerstag hervor.
Front-Running bezeichnet das Handeln von Aktien oder anderen Vermögenswerten auf Grundlage von Insiderwissen über eine bevorstehende Transaktion.
Die Securities and Exchange Board of India (SEBI) führte eine Untersuchung durch, die sich auf mutmaßliche Aufträge von drei Entitäten bezog, nämlich der Bharat Kanaiyalal Sheth Familie, der Ravi Kanaiyalal Sheth Familie und dem Arjun Discretionary Trust.
Die Untersuchung erstreckte sich über den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Oktober 2022.
Die SEBI hat zudem gegen die 13 Personen Geldstrafen in Höhe von zwischen 500.000 Rupien und 1,5 Millionen Rupien (entspricht etwa 5.688,61 bis 17.065,82 US-Dollar) verhängt, da sie durch das Front-Running der Geschäfte der drei Trusts unrechtmäßige Gewinne erzielten.
Es wurde festgestellt, dass die betroffenen Personen in Aktien handelten, bevor diese von den Trusts gekauft oder verkauft wurden, wie aus der Anordnung der SEBI hervorgeht.
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David Kern ist Wirtschaftsjournalist mit Fokus auf Start-ups und Innovationen. Er beleuchtet aufstrebende Unternehmen und technologische Fortschritte.