KARACHI: Bundesregierung führt Steuerbefreiungen für Flugzeugimporte und -leasing ein
Die Bundesregierung von Pakistan hat die Einführung von Steuerbefreiungen bei der Einfuhr und dem Leasing von Flugzeugen für die Pakistan International Airlines (PIA) bekanntgegeben. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen, den Privatisierungsprozess der nationalen Fluggesellschaft zu unterstützen.
Die neu vorgeschlagene Befreiung, die im Bundeshaushalt 2025-26 vorgestellt wurde, sieht vor, dass die PIA von der Umsatzsteuer auf Importe oder Leasingvereinbarungen von Flugzeugen ausgenommen wird. Diese Regelung stellt eine bedeutende finanzielle Erleichterung für die finanziell angeschlagene nationale Fluggesellschaft dar.
Diese Steuerbefreiung erstreckt sich nicht nur auf Flugzeuge, sondern umfasst auch eine breite Palette von luftfahrtbezogenen Gütern und Ausrüstungen.
Die steuerliche Entlastung bezieht sich auf sieben Hauptkategorien von Luftfahrtimporten, die alle einer Nullprozent-Zollbehandlung unterliegen. Dazu gehören vollständige Flugzeuge, egal ob sie importiert oder durch Nass- oder Trockenleasing erworben wurden, Ersatzteile für Flugzeuge und Simulatoren, Wartungskits für Trainerflugzeuge sowie spezialisierte Maschinen und Ausrüstungen für Wartungs-, Reparatur- und Überholungsoperationen (MRO).
Zu den begünstigten Produkten zählen auch Flugsimulatoren, Flugzeugmotoren und Betriebswerkzeuge für neue Flughafeneinrichtungen.
Speziell für die PIA wurde die Steuerbefreiung für den Import von Flugzeugen rückwirkend zum 19. März 2015 gewährt, was potenziell rückwirkende Vorteile für die Flottenbeschaffungen der Fluggesellschaft im letzten Jahrzehnt bietet.
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David Kern ist Wirtschaftsjournalist mit Fokus auf Start-ups und Innovationen. Er beleuchtet aufstrebende Unternehmen und technologische Fortschritte.