Seit einem Jahr ist das Trinken von Alkohol am Hamburger Hauptbahnhof untersagt. Wer sich nicht daran hält und dennoch Alkohol konsumiert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Polizei hat bereits in mehreren Fällen eingegriffen.
Nach der Einführung des Alkoholverbots am Hamburger Hauptbahnhof vor einem Jahr wurden durch die Polizei 75 Verfahren wegen Verstoßes initiiert. In 66 Fällen wurde Alkohol im verbotenen Bereich konsumiert, in den übrigen Fällen hatten die kontrollierten Personen alkoholische Getränke bei sich, die sie im Bahnhof oder auf dem angrenzenden Hachmannplatz trinken wollten, so die Innenbehörde. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 1.800 Euro erhoben.
Zusätzlich zum Waffenverbot, der erhöhten Polizeipräsenz und der Videoüberwachung trug das Alkoholverbot zur Verbesserung der Sicherheitslage bei Deutschlands größtem Bahnhof bei, erklärte Behördensprecher Daniel Schaefer. Die Gewaltkriminalität sei im letzten Jahr um fast 25 Prozent zurückgegangen, so die Bundespolizei.
Alkoholisierte Personen mit einer erhöhten Gewaltbereitschaft werden aus dem Bahnhofsbereich entfernt oder verlassen diesen aufgrund der Kontrollen eigenständig. „Die Zahl der alkoholisierten, oft laut und aggressiv auftretenden Personen am Hachmannplatz hat merklich nachgelassen. Auch die Sauberkeit hat sich deutlich verbessert“, resümierte Schaefer.
Bußgeld von 40 Euro droht
Seit dem 2. April des vergangenen Jahres ist es verboten, alkoholische Getränke auf dem Heidi-Kabel-Platz und dem Hachmannplatz mitzuführen oder zu konsumieren. Das Verbot erstreckt sich auch auf einen schmalen Bereich an der Südseite des Hauptbahnhofs am Steintordamm. Auf der West- und Nordseite, also dem zur Innenstadt gerichteten Bereich, ist der Alkoholkonsum weiterhin erlaubt.
Die Deutsche Bahn hat sich dieser Maßnahme angeschlossen und den Alkoholkonsum auch im Bahnhof selbst untersagt. Ausnahmen gelten für die Gastronomie im Bahnhofsgebäude. Der Transport von Bier oder Wein in der Bahn bleibt erlaubt, lediglich der sofortige Verzehr aus Dosen oder Flaschen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig, bei wiederholten Verstößen 200 Euro.
Auch Waffen verboten
Der Hauptbahnhof wird täglich von mehr als 500.000 Reisenden genutzt und ist sowohl ein Kriminalitätsschwerpunkt als auch ein Treffpunkt für Trinker und Obdachlose. In der Nähe des Bahnhofs befindet sich die Drogeneinrichtung Drob Inn, wo der Konsum harter Drogen legal möglich ist.
Seit Oktober 2023 besteht in diesem Bereich zudem ein Waffenverbot. Die Bundespolizei hat erstmals im vergangenen November ein solches Verbot im Hauptbahnhof selbst und in vier weiteren großen Hamburger Bahnhöfen verhängt. Diese Anordnung wurde seitdem mehrfach verlängert.
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Hannah Berg ist Filmkritikerin und Serien-Expertin. Mit einem scharfen Blick für Details analysiert sie Neuerscheinungen und Klassiker aus der Welt des Kinos und Fernsehens.