Hape Kerkeling hat sich dafür ausgesprochen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD anzustreben. In seiner Stellungnahme verwies er auch auf die Verfolgungserfahrungen seiner Familie während der NS-Zeit.
Der Entertainer, Schauspieler und Autor Hape Kerkeling hat sich erneut klar für ein Parteiverbot der AfD ausgesprochen. Am Mittwochabend, dem 30. September, trat er vor dem Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags in Erfurt auf. In einer öffentlichen Anhörung debattierten Expert:innen und Gäste dort über die rechtlichen und politischen Aspekte eines möglichen Verbotsverfahrens.
Kerkeling machte gleich zu Beginn deutlich, dass er nicht als Jurist geladen worden sei. Er sprach als Angehöriger einer Familie, die selbst Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung geworden sei: Sein Großvater war während der NS-Zeit im Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert.
„Ich habe das Gefühl, dass diese Demokratie gefährdet ist“, sagte Kerkeling in der Anhörung. Die besondere Bedeutung des Schauplatzes unterstrich er mit einem historischen Bezug: Nur wenige Kilometer vom Landtag entfernt befindet sich die Gedenkstätte Buchenwald.
Kerkeling erinnert an die Geschichte seiner Familie
Bereits im April hatte Kerkeling bei einer Gedenkveranstaltung anlässlich des Jahrestags der Befreiung von Buchenwald von der Lebensgeschichte seines Großvaters berichtet. Die Linksfraktion lud ihn anschließend als Vertreter der Zivilgesellschaft zur Anhörung in den Thüringer Landtag ein.

In Erfurt legte Kerkeling seinen Schwerpunkt auf den Umgang mit dem nationalsozialistischen Erbe und den Schutz von Minderheiten. Seine Bewertung der AfD stellte er ausdrücklich als persönliche politische Einschätzung dar.
„Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost oder umdeutet, verliert für mich jede politische Legitimation in unserer Demokratie“, erklärte Kerkeling. Wegen der Haltung der Partei zur NS-Diktatur halte er ihr Verhalten für verfassungsfeindlich.
Die Entscheidung darüber, ob eine Partei tatsächlich gegen die Verfassung verstößt und damit verboten werden kann, obliegt jedoch allein dem Bundesverfassungsgericht.
Kerkeling berichtet von Anfeindungen in sozialen Medien
Während der anschließenden Befragung schilderte Kerkeling auch wiederholt erfahrene Hassäußerungen und Drohungen aus dem Netz. Er erwähnte etwa einen Kommentar zu einem gemeinsamen Foto mit dem früheren Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, in dem stand, beide gehörten „in ein Konzentrationslager“.
Kerkeling sagte, er erwarte von einer demokratisch orientierten Partei, dass deren Führungspersonen auf derartige Entgleisungen innerhalb des eigenen Umfelds deeskalierend einwirken. Eine solche Reaktion nehme er bei der AfD nicht wahr. Er verwies die Abgeordneten außerdem auf seinen Instagram-Auftritt und berichtete, dass die Staatsschutzbehörden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wegen mehrerer Vorfälle gegen ihn wiederholt ermittelt hätten.
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