Gesichtserkennung: Expertenalarm über rücksichtslose Debatten!

April 7, 2025

„Mich sorgt eine gewisse Grobheit, mit der über das Thema Gesichtserkennung gesprochen wird“

Gesichtserkennung und Datenschutz nach Hamburger Vorbild

Der Datenschutzbeauftragte von Hamburg, Thomas Fuchs, fordert von den Koalitionsverhandlern in Berlin eine präzisere Auseinandersetzung mit der inneren Sicherheit, insbesondere mit der Gesichtserkennungstechnologie. Bei der Vorstellung des Datenschutzberichts 2024 äußerte er Bedenken: „Es ist bedenklich, wie locker man dort über Gesichtserkennung spricht“, so Fuchs. Es sei essentiell, in diesem sensiblen Bereich mit größter Sorgfalt und klar definierten rechtlichen Rahmenbedingungen zu agieren.

In jüngster Zeit seien Forderungen nach einer Ausweitung der Gesichtserkennung zur Identifikation von Straftätern laut geworden, ähnlich wie im Wahlkampf zur Hamburger Bürgerschaft. In der Vergangenheit habe man sich politisch jedoch gegen eine biometrische Fernidentifizierung entschieden, da die Konsequenzen von solchen Maßnahmen gravierend sein können.

Die vielseitigen Implikationen der Gesichtserkennung

Fuchs wies darauf hin, dass oft das Szenario eines durch Überwachungskameras verhinderten Terroranschlags gemalt wird. Die Realität umfasse jedoch auch die Identifizierung von Personen, die schwere Straftaten begangen haben könnten, was nicht nur Terrorismus inkludiert, sondern nach der Strafprozessordnung auch Delikte wie Glücksspiel und Hehlerei umfasst.

Als konkretes Beispiel nannte er die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München gegen fünf Personen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sollte die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum erlaubt sein und weit gefasst werden, könnte dies zur Überwachung von Sympathisanten bestimmter Gruppen führen, erläuterte Fuchs.

Er betonte auch, dass selbst Klimaschutzdemonstrationen, an denen Mitglieder der „letzten Generation“ teilnehmen könnten, ins Visier der Überwachung geraten könnten.

Bedrohungen durch soziale Medien und KI

Thomas Fuchs, der auch für die datenschutzrechtliche Überwachung von Plattformen wie Facebook und Google in Deutschland verantwortlich ist, äußerte große Bedenken über die von Mark Zuckerberg angekündigten Änderungen auf den Meta-Plattformen. „Die Aussagen Zuckerbergs im Januar waren alarmierend, da sie zeigen, dass die Umsetzung europäischer Rechtsvorgaben nicht aus Überzeugung erfolgt“, sagte er.

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Es scheine, als ob die amerikanischen Plattformen immer weniger den europäischen Datenschutzstandards entsprechen würden. „Wir müssen sehr aufmerksam sein, was dort passiert“, warnte Fuchs, der auch Mitglied der High-Level-Group der Europäischen Kommission zum Digital Markets Act ist, welcher faire Wettbewerbsbedingungen für alle Online-Plattformen schaffen soll.

Zunehmende Datenschutzverletzungen

Fuchs berichtete, dass die Zahl der gemeldeten Datenschutzverletzungen und Beschwerden in Hamburg im letzten Jahr einen Höchststand erreicht habe. Insgesamt wurden 4.237 Fälle gemeldet, ein Anstieg um 201 gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Beschwerdeverfahren sei um 70 auf 2.607 gestiegen.

Die Höhe der verhängten Bußgelder sei ebenfalls gestiegen, insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 1,2 Millionen Euro ausgesprochen. Diese betrafen nicht nur große Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen, die beispielsweise junge Frauen ungefragt filmten, sowie Polizeibeamte, die privat in Polizeidatenbanken nach Informationen suchten.

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