www.Karenina.de > Die ukrainischen Bürgerinnen und Bürger gehen zu Recht nicht davon aus, dass der Schutz von Leib und Leben in einem von Russland entmilitarisierten und „entnazifizierten“ Land gewährleistet bliebe.
Die ukrainischen Bürgerinnen und Bürger gehen zu Recht nicht davon aus, dass der Schutz von Leib und Leben in einem von Russland entmilitarisierten und „entnazifizierten“ Land gewährleistet bliebe.