Gnade für die Bauern
Die Aufhebung der Leibeigenschaft 1861 in Russland war eine rechtliche Befreiung, aber keine wirtschaftliche
Bevor Leo Tolstois Held Graf Besuchow sich den Anforderungen des Lebens stellen muss, hat er große Pläne: Der junge, dicke Glatzkopf mit dem guten Herzen will die Bauern befreien von der Abhängigkeit ihrer Herren, die Prügelstrafe ersetzen durch gute Worte, den Müttern Zeit geben für ihre kleinen Kinder und den größeren Kindern Zeit fürs Lernen in einer Schule. Eine Illusion, wie Tolstoi selbst hatte feststellen müssen. Als Friedensvermittler spürte er den Unwillen der Adligen, die ihm Prügel androhten.
Aber es war Alexanders II., der die Lage der Bauern erkannte und verbessern wollte. Sein Manifest trug den Titel „Über die gnädigste Einräumung der Rechte des freien Landvolks an die Leibeigenen“. Mit ihm endete am 3. März 1861 (der 19. Februar nach dem damals in Russland geltenden julianischem Kalender) eine Institution, die der ländlichen Bevölkerung Russlands über Jahrhunderte schwer zugesetzt: die Leibeigenschaft.
Als eine Form bäuerlicher Abhängigkeit von Gutsherren war die Leibeigenschaft bereits im 15. Jahrhundert bekannt, wurde über die folgenden Jahrhunderte aber immer weiter verschärft. Von 1649 an war die Leibeigenschaft für ganz Russland rechtlich fixiert. Sie bedeutete die völlige Abhängigkeit des leibeigenen Bauern, den sein Gutsherr nicht nur zu Frondiensten heranziehen, zu Zinszahlungen verpflichten und über ihn richten konnte, sondern als sein Eigentum auch kaufen und verkaufen konnte.
Zusammen mit dem Manifest erließ Kaiser Alexander II. die „Verordnung über aus der Leibeigenschaft entlassenen Bauern“. Sie regelte die Umsetzung der Reform gesetzlich.
Die Bauernbefreiung war die wichtigste der „großen Reformen“ Alexanders II. mit einer immensen Bedeutung; denn damals waren fast 85 Prozent der Bevölkerung des Russischen Reichs Bauern, knapp die Hälfte – etwa 22 Millionen – in Leibeigenschaft. Weder kann deshalb von einer bloß agrarpolitischen Zäsur die Rede sein, noch war es ein schlicht humanistischer Akt der Befreiung. Der Aufhebung der Leibeigenschaft kommt auch deshalb epochale Bedeutung zu, weil sie einen tiefen Eingriff in die Herrschaftsverfassung der Autokratie darstellte.
Auslöser der Bauernbefreiung: die Krimkrieg
Der Krieg ist der Vater aller Dinge – das könnte man auch von der Bauernbefreiung in Russland sagen. Zwar waren in Russland schon lange vor den 1860er-Jahren liberale Stimmen zu hören, die Leibeigenschaft sei ethisch verwerflich und schade überdies der weiteren Entwicklung und dem Fortschritt Russlands. Noch bedeutend größer war die Zahl derjenigen, die schon aus Eigeninteresse nicht an der gutsherrlichen Verfügungsgewalt des Adels über die Bauern rütteln wollten. Und da auch der russische Kaiser Rücksichten nehmen musste auf die Interessen gerade der sozialen Gruppe, auf die sich die Autokratie gründete, tat sich lange nichts.
Aber die russische Niederlage im Krimkrieg von 1853 – 1856 erschütterte diese Ruhe. Sie führte dem neuen Zaren vor Augen, dass Russland den westlichen Mächten unterlegen war und tiefgreifende Reformen erforderlich waren, wenn es weiterhin ein international machtvoller Staat bleiben wollte.
Am 30. März 1856 wurde im Pariser Frieden die Niederlage Russlands im Krimkrieg besiegelt. Kaum zwei Wochen später, am 11. April, hielt Alexander II. eine große Rede vor dem Moskauer Adel. Er wolle die Lage der Bauern bessern, so der Zar:
„Sie können selbst verstehen, dass die gegenwärtige Ordnung des Seelenbesitzes nicht unverändert bleiben kann. Es ist besser, die Leibeigenschaft von oben her abzuschaffen, als auf den Zeitpunkt zu warten, an dem sie beginnt, sich von unten her abzuschaffen. Ich bitte Sie, darüber nachzudenken, wie dies am besten zu bewerkstelligen ist.“
Dieser Aufruf an den Adel blieb allerdings ohne die gewünschte Resonanz. Und von der ersten Ankündigung bis zur Umsetzung dieser „Emanzipation von oben“ vergingen mehrere Jahre vorbereitender Arbeit verschiedener Kommissionen, an denen sich hauptsächlich Ministerialbeamte, aber auch einige liberale Adelsvertreter beteiligten. Bei der Erarbeitung der konkreten Regelungen ging es einerseits darum, einen praktikablen Kompromiss zu finden zwischen der gewünschten Besserung der Lage der Bauern und den Interessen der Gutsherren, die wirtschaftlich auf die Arbeitskraft der Leibeigenen angewiesen waren. Zum anderen musste geklärt werden, wie die Herrschaftsfunktionen, die der Adel über die leibeigene Bevölkerung bisher erfüllte, nun geregelt werden sollten. Wie sollte die staatliche Autorität auf dem Land künftig organisiert und durchgesetzt, Chaos, aber auch offener Widerstand des Adels verhindert werden?
Schaffung von bäuerlichem Gemeineigentum
Die Regelungen, die das umfängliche Gesetzeswerk letztlich traf, waren allerdings nicht in jeder Hinsicht ein goldener Mittelweg. Die persönliche Befreiung der Bauern aus der Leibeigenschaft erfolgte für den Adel zwar entschädigungslos, und jede Bauernfamilie erhielt für einen symbolischen Betrag ihr Haus und das umgebende Gartenland zum Eigentum. Doch das zu bewirtschaftende Ackerland konnten Bauern nur unter für sie sehr ungünstigen Konditionen erwerben.
Die ihnen zugestandene Fläche richtete sich nach der Zahl der männlichen Haushaltsmitglieder, war aber letztlich oft deutlich kleiner als das Land, das sie noch als Leibeigene bewirtschaftet hatten. Zudem konnte der Gutsherr über die Lage des abzutretenden Bodens frei entscheiden; er musste zunächst auch keinen Eigentumstitel abtreten, die Bauern erwarben es nur „auf ewige Nutzung“.
Tatsächlich aber war der Verkauf des Lands für den Gutsherrn oft sogar sehr attraktiv – der Staat zahlte einen großen Teil des Kaufpreises und trat dafür gegenüber den Bauern als neuer Gläubiger auf. Und obwohl ihnen staatliche Kredite eingeräumt wurden, zahlten die Bauern letztere mit Zinsen im Verlauf der 49-jährigen Zahlungsfrist oft ein Vielfaches des ursprünglichen Marktwerts des Grundstücks.
Der bäuerliche Unwille gegen diese Regelung wurde noch verstärkt durch die weitverbreitete Auffassung, dass das ihnen das Land, das sie bewirtschafteten, ohnehin und schon immer gehört habe. Umgekehrt entsprach es sehr wohl bäuerlichen Vorstellungen, dass die traditionelle Dorfgemeinde rechtlich nun als kollektiver Eigentümer des neu erworbenen Landes erschien.
Der Einzelbauer wurde nur Teilhaber am bäuerlichen Gemeineigentum. Auch die Haftung für den Schuldendienst fiel auf die Dorfgemeinschaft zurück. Bis zur Entstehung eines echten „Privatbauerntums“ vergingen nach 1861 noch mehr als vier Jahrzehnte.
Ungelöste Frage: Wem gehört der Boden?
Die Freude über die neue Freiheit und die Enttäuschung über ihre Bedingungen lagen oft nur allzu nah beieinander. Es war kein gutes Zeichen, dass sich bereits gut einen Monat nach Veröffentlichung des Manifests im Gouvernement Pensa eine Protestbewegung unzufriedener Bauern formierte, die blutig niedergeschlagen wurde. Auch andernorts schlug die erste Unzufriedenheit nicht selten in offenen Widerstand um.
Die Umsetzung der Reformen war langwierig und zog sich über Jahrzehnte hin. Die ungelöste Bodenfrage führte immer wieder zu scharfen Konfrontationen zwischen Gutsherren und Bauern.
Die Aufhebung der Leibeigenschaft war eine rechtliche Befreiung, der keine wirtschaftliche folgte. Der Bevölkerungsexplosion auf dem Land – in den vier Jahrzehnten nach der Abschaffung der Leibeigenschaft verdoppelte sich die Landbevölkerung – stand ein stagnierender Besitz and Grund und Boden gegenüber. Das war ein Rezept für Armut, und die neugewonnene Mobilität veranlasste immer mehr Menschen, das Dorf zu verlassen und in der Stadt ihr Glück zu suchen.
Alexander II. wurde trotz aller Probleme und Unzulänglichkeiten, die mit der Aufhebung der Leibeigenschaft verbunden waren, zum „Zar-Befreier“ gekürt. Es ist ein eigentümlicher Zufall der Geschichte, dass die Befreiung der russischen Leibeigenen im gleichen Jahr begann, in dem auch der Amerikanische Bürgerkrieg ausbrach – ein Konflikt, an dessen Ende die rechtliche Befreiung der versklavten afroamerikanischen Bevölkerung stand. Und es ist eine Tragödie, dass sechs Jahrzehnte später, mit der Zwangskollektivierung Stalins, eine neue Leibeigenschaft über die Bauern Russlands und der Sowjetunion kam.