Meeresboden atomwaffenfrei

11. Februar 1971: Auslegung des „Meeresboden-Vertrags“ in Moskau, London und Washington zur Unterzeichnung

 

Haltet die Meere sauber: Selbst Panzer schützen nicht vor Atombomben.

Vor fünfzig Jahren wurde eines der weniger bekannten Abkommen zur Begrenzung und Nichtverbreitung von Atomwaffen aus den Zeiten des Kalten Kriegs zur Unterzeichnung ausgelegt: der auf sowjetische Initiative in der Abrüstungskommission der Vereinten Nationen (UNDC) verhandelte „Vertrag über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund“. Er wurde am 11. Februar 1971 in den Hauptstädten der drei Depositarstaaten – Moskau, London und Washington – in einer Zeremonie ausgelegt und konnte von diesem Tag an unterschrieben werden.

Wenige Wochen zuvor war er am 7. Dezember 1970 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Resolution 2660 gebilligt worden und trat – nachdem ihn mit den drei Depositaren insgesamt 25 Staaten unterzeichnet und ratifiziert hatten – am 18. Mai 1972 in Kraft. Heute zählt er mehr als 90 Mitgliedstaaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland.

Der Vertrag war Teil einer ganzen Reihe von Abkommen, mit denen das im Kalten Krieg zunächst ungebremste Wettrüsten begrenzt werden sollte: vom Antarktisvertrag 1959, der eine ausschließlich friedliche Nutzung dieses Kontinent festschrieb, über das Moskauer Atomteststoppabkommen von 1963 „über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser“ bis hin zum sogenannten Weltraumvertrag von 1967, der die Stationierung von Kernwaffen im Weltraum und die Annexion von Himmelskörpern verbot, und den auch heute noch weithin bekannten Atomwaffensperrvertrag von 1968.

Der „Meeresboden-Vertrag“ fiel damit auch mitten in die Phase der Entspannungspolitik, die in den 1970er-Jahren noch weitere wichtige Abkommen – bilaterale (wie das SALT I-Abkommen von 1972) und multilaterale (wie die KSZE ab 1973) – zwischen den Kontrahenten des Kalten Kriegs produzierte. Der Ost-West-Konflikt endete damals zwar nicht. Aber auf lange Sicht wurden schon damals wichtige Grundlagen für eine internationale Ordnung zur Rüstungsbegrenzung und Nichtverbreitung gelegt, die auch heute noch mit uns ist – unvollkommen zwar und herausgefordert, aber alternativlos, erweiterbar und eines Tages vielleicht sogar eine ganz große Vision erreichend.  AF

Zum Weiterlesen: David Holloway, Leopoldo Nuti (eds.), The Making of the Global Nuclear Order in the 1970s. Issues and Controversies (New York, London: Routledge, 2021)

Nichts verpassen!

Tragen Sie sich hier ein für unseren wöchentlichen Newsletter:

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Individuelle Datenschutzeinstellungen