Ist MEMORIAL jetzt verboten?
Jens Siegert beantwortet alle Fragen zu den MEMORIAL-Prozessen, Russland Blog der Boell-Stiftung, 5.1.2022
Nach den Urteilen des russischen Obersten Gerichts gegen Memorial International und des Moskauer Stadtgerichts gegen das Menschenrechtszentrum Memorial (MRZ) Ende Dezember lautet die Frage: Ist Memorial nun verboten? Jens Siegert gibt umfänglich Antwort.
Bei den beiden Schließungsverfügungen gehe es um zwei von mehr als 60 Memorial-Organisationen (Siegert: „wenn auch um zwei besonders wichtige“). Wichtigste Organisation ist MI, Vorsitzender des 25-köpfigen Vorstands ist Jan Ratschinski.
Memorial International (MI) sei der internationale Dachverband, unter dem sich 60 Organisationen sammeln, die meisten russische. Diese russischen Organisationen seien gleichzeitig Mitglied von Memorial Russland. Das liege daran, dass die russische Gesetzgebung MI mit ihren ausländischen Mitgliedorganisationen nicht alles erlaubt, was Memorial Russland möglich ist.
Die meisten dieser russischen Gruppen sind rechtlich unabhängig und werden deshalb von den Behörden getrennt kontrolliert. MI und MRZ gelten seit Jahren als sogenannte ausländische Agenten und unterliegen deshalb schärferen Prüfungen.
Die Schließungsbeschlüssen von Ende Dezember sind bisher nicht rechtskräftig. Beide Organisationen haben erklärt, die noch nicht vorliegende Urteilsbegründung anzufechten und in die Berufung gehen zu wollen. Die Aussicht auf Erfolg ist gering. Damit wären die Urteile rechtskräftig.
Offen ist noch, was in diesem Fall mit dem Eigentum von Memorial (vor allem von MI, Archiv, Bibliothek, Urheberrechte etc.) geschehen wird, ob bei MI auch Untergliederungen betroffen sind und ob die Verantwortlichen mit Strafverfahren rechnen müssen.
„Wichtig für die zukünftige Memorial-Arbeit ist, dass nicht aller Memorial-Besitz MI gehört“, so Siegert. „Das alte Memorial-Gebäude am Malyj Karetnyj Pereulok (für diejenigen, die sich erinnern: ein zweistöckiges, rotes Backsteinhaus) gehört Memorial Moskau. Gleiches gilt für den größeren Teil des Archivs.“
Die Frage ist auch, so Siegert, ob das Gericht alle Mitgliedsorganisationen (auch das MRZ) als Untergliederungen betrachtet und schließen wird. Die Anwälte von Memorial das für „juristisch fragwürdig“. Aber das sei das Schließungsurteil ja insgesamt schon.
Sollte das Gericht nicht auch die Untergliederungen schließen, „bliebe Memorial Moskau (vorerst) weiter funktionsfähig und somit ein erheblicher Teil des Besitzes von Memorial (ebenfalls vorerst) vor dem Zugriff durch den Staat geschützt“, so Siegert. Die künftige strafrechtliche Verfolgung von Personen „bleibe eine durchaus reale Gefahr“. PHK
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Außerdem empfehlen wir einen Blick auf die Webseite der Zeitschrift OSTEUROPA. Dort ist ein Beitrag des staatlichen Senders NTV vom 15.11.2021 zu sehen und untertitelt, über den die Redaktion schreibt: „Journalistische Mindeststandards wie das Wahrheitsgebot, Objektivität, Unschuldsvermutung kennen die Autoren nicht. Ihr Grundton ist zynisch, sie arbeiten mit Unterstellungen, Verdrehungen und etwa der Diffamierung, dass Menschenrechtler Terrorismus Vorschub leisteten.“